Süddeutsche Zeitung

Prozess:Tod nach Vernachlässigung: Deutsche zu fünf Jahren Haft verurteilt

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Ein deutsches Ehepaar ist im österreichischen Krems von einem Geschworenengericht verurteilt worden, weil es seine 13 Jahre alte Tochter ohne notwendige medizinische Hilfe sterben ließen. Die Staatsanwaltschaft warf dem Vater und der Mutter Mord durch Unterlassung vor. Schuldig gesprochen wurden die beiden Deutschen schließlich aber nur der groben Vernachlässigung des Kindes mit Todesfolge. Sie müssen für fünf Jahre in Haft.

Der 39 Jahre alte Mann und seine 35 Jahre alte Ehefrau bekannten sich vor Gericht zu den Vorwürfen der Vernachlässigung, ein Mord sei die Situation im September 2019 aber nicht gewesen. Vier der acht Laienrichter hatten bei der Abstimmung befunden, dass es sich bei den Geschehnissen nicht um einen Mord durch Unterlassung handelte. Bei Stimmengleichheit wird zugunsten der Angeklagten befunden. Die grobe Vernachlässigung einer unmündigen Person mit Todesfolge sahen alle Geschworenen als erwiesen an.

Die Tochter starb Mitte September. Sie litt an einer chronischen Bauchspeicheldrüsenentzündung, die ihre Eltern aber nicht behandeln ließen, hieß es in der Anklage. Dem Obduktionsbericht zufolge führte die Krankheit zum Tod des Mädchens. Bei entsprechender Behandlung sei die Krankheit "beherrschbar gewesen", hieß es vonseiten der Staatsanwaltschaft.

"Die beiden wollten garantiert nicht, dass die Tochter stirbt"

Die in Usbekistan und Kasachstan geborenen Eltern leben seit etwa sechs Jahren mit ihren sieben Kindern in Krems. Ihr Verteidiger gab vor dem Prozess an, dass die Familienmitglieder einer Freikirche angehörten. Die Freikirchen in Österreich (FKÖ) hatten das in einer Erklärung bestritten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Eltern die Tochter aus religiösen Gründen nicht behandeln ließen und ihr beim Sterben zusahen.

Die Krankheit des Kindes war im Sommer 2017 festgestellt worden, nachdem das Jugendamt auf einen Krankenhausbesuch des damals schwerkranken Kindes gedrängt hatte. Die Eltern versicherten vor Gericht, dass sie das Kind in den Tagen danach noch zu Kontrollterminen zu Ärzten brachten - danach sah das chronisch kranke Kind aber keinen Mediziner mehr.

"Die beiden wollten garantiert nicht, dass die Tochter stirbt", sagte Zaid Rauf, der die Beschuldigten gemeinsam mit Rudolf Mayer vertrat, im Vorfeld des Prozesses zur österreichischen Nachrichtenagentur APA. Keinen Arzt zu holen, sei der Wunsch der 13-Jährigen gewesen. Außerdem vertrauten die beiden Eltern nach eigenen Angaben darauf, dass Gott das Kind heilen würde.

"Ich habe erwartet, dass Gott sie gesund macht. Bis jetzt hat er immer geholfen"

Dass sie dem Mädchen die Entscheidung über einen Arztbesuch überließen, sei falsch gewesen, bekannten beide Angeklagte vor Gericht. Gleichzeitig machte der 39-Jährige aber auch deutlich, dass medizinische Hilfe in der von seinem Glauben geprägten Weltvorstellung eine untergeordnete Rolle spielt. "Ich habe mit ihr gesprochen, sie gestreichelt, ihr zu trinken gegeben", sagte die 35-Jährige weinend. "Ich habe erwartet, dass Gott sie gesund macht. Bis jetzt hat er immer geholfen. Wieso sollte er das dieses Mal nicht tun."

"Sind sie überzeugt, dass Gott Kranke heilen kann?", wollte die Staatsanwältin wissen. "Ja", sagt der Angeklagte, darauf habe er "bis zuletzt" gehofft und vertraut. Bei der Aussage einer Ärztin, die einen Tag nach dem Tod mit den Eltern sprach, klingt das drastischer: "Entweder er (Gott) heilt sie oder nicht", zitierte sie den Vater. "Ich habe das Gefühl gehabt, das war richtig so für sie."

Der Anwalt der Frau betonte, dass das Ehepaar voller Liebe und Zuneigung zur Tochter gewesen sei - und damit ganz anders empfunden habe als Mörder es für gewöhnlich für ihre Opfer tun. Auf diesen Punkt setzten die Anwälte ihre Verteidigung: Kann der Tod des Kindes unter diesen Umständen ein Mord sein?

Seit ihrer Festnahme im September saßen der Mann und die Frau in Untersuchungshaft. Die Geschwister des verstorbenen Mädchens sollen in einer Betreuungseinrichtung untergebracht worden sein.

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