Mordfall Yağmur in Hamburg:Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haftstrafe für Mutter

Grab von Yagmur

Ein einfaches Herz ist auf dem Grab der getöteten dreijährigen Yağmur auf dem Öjendorfer Friedhof in Hamburg zu sehen.

(Foto: Daniel Bockwoldt/dpa)
  • Die Mutter der kleinen Yağmur aus Hamburg soll ihre Tochter zu Tode misshandelt, der Vater das Mädchen nicht geschützt haben. Vor dem Landgericht werden nun die Plädoyers gehalten.
  • Doch weil der Vater die Mutter in der Untersuchungshaft körperlich angegriffen hat, verzögerte sich der Prozess.

Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft

Die Mutter der zu Tode misshandelten Yagmur aus Hamburg soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft wegen Mordes aus Grausamkeit lebenslang ins Gefängnis. Die Vertreterin der Anklage verlangte in ihrem Plädoyer in dem kleinen Sitzungsaal mit der Raumnummer 288 im Hamburger zudem, die besondere Schwere der Schuld festzustellen - damit wäre eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Für den ebenfalls angeklagten Vater der Kleinen forderte die Staatsanwaltschaft sechs Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen. Er habe das Mädchen nicht vor seiner "hochaggressiven Frau" geschützt: "Letztlich hilft er seiner Tochter nicht."

Gefühllos, kalt und ohne Mitleid habe die 27-Jährige ihr Kind immer wieder geschlagen, getreten, gekniffen und fest angepackt: "Nahezu jedes Organ Yagmurs war massiv verletzt." Die Mutter habe das Mädchen gehasst, der Grund dafür sei allerdings unklar geblieben: "Das Motiv der Angeklagten für diese schreckliche Tat haben wir nicht erfahren. Yagmur ist in den letzten Tagen vor ihrem Tod so viel mehr angetan worden, als nötig gewesen wäre, um sie umzubringen." Gerade in den letzten Lebenswochen des Kindes habe die Angeklagte die Angriffe "ins Unermessliche getrieben".

Auf die eher tonlos verlesene Erklärung der Staatsanwaltschaft hat die angeklagte Mutter nicht sichtbar reagiert. Sie hatte den Kopf auf die linke Hand aufgestützt und das Gesicht abgewendet, der angeklagte Vater saß ihr schräg gegenüber.

Plädoyer der Verteidigung

Die Verteidigung der Mutter hat um ein "mildes Urteil" gebeten. Die Angeklagte sei nicht wegen Mordes zu verurteilen, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen, sagte die Anwältin der Mutter. Eine "aktive Täterschaft" der 27-Jährigen habe sich in der Beweisaufnahme nicht feststellen lassen. Es lasse sich dagegen nicht ausschließen, dass der mitangeklagte Vater für die tödlichen Verletzungen des Kindes verantwortlich sein könnte.

Unter Tränen hat der Vater in einer Erklärung vor Gericht Fehler eingeräumt. "Ich hätte für meine Tochter da sein sollen", sagte er, "Ich war der Einzige, der handeln konnte. Es tut mir innerlich so weh, dass ich kaum Zeit mit ihr verbringen konnte." Der Verteidiger des Vaters verlangte höchstens eine Bewährungsstrafe. Der 26-Jährige sei durch den Tod seiner Tochter ausreichend bestraft. Der Anwalt nannte Yağmurs Mutter eine "notorische Lügnerin". "Schamlos und ohne jeden Skrupel hat sie die Schuld auf meinen Mandanten abgewälzt", sagte er. Der Angeklagte habe nicht erkannt, dass seine Tochter in Lebensgefahr geschwebt habe.

Angriff in der U-Haft

Die angeklagte Mutter der zu Tode misshandelten dreijährigen Yağmur aus Hamburg ist von ihrem Mann im Untersuchungsgefängnis angegriffen und geschlagen worden. Die Verteidigerin der 27-Jährigen stellte wegen des Vorfalls einen neuen Beweisantrag vor dem Landgericht. Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzögerten sich daher. Das Gericht wollte zunächst über den Antrag entscheiden, kam jedoch nach einer Prüfung zu dem Schluss, dass die beiden Fälle - Angriff in der U-Haft und Tod von Yağmur - nichts miteinander zu tun haben. Es werde keine neue Beweisnaufnahme geben, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft.

Bereits am Freitag waren sich die beiden Angeklagten in der Untersuchungshaftanstalt begegnet - die 27-Jährige war auf dem Weg zu einer Psychologin, der ein Jahr jüngere Vater wollte zu seinem Anwalt. Plötzlich sei der 26-Jährige auf die Frau losgegangen, habe sie an den Haaren gezogen und ihr mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Das geht aus mehreren Berichten der Anstalt hervor, die der Vorsitzende Richter verlas. Der Angriff hinterließ keine sichtbaren Verletzungen.

In ihrem Beweisantrag erklärte die Verteidigerin, das gewalttätige Verhalten des Angeklagten und sein "hohes Gewaltpotenzial" bei dem Angriff nährten Zweifel, dass Gewalt gegenüber Yagmur ausschließlich von der Mutter ausgegangen sei. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sagte, der Antrag solle zurückgewiesen werden: "Diesen Schluss können wir nicht ziehen." Das Verhalten des Mannes seiner ehemaligen Freundin gegenüber lasse keine Rückschlüsse auf das Verhalten seiner Tochter zu, entschied das Gericht.

Der Fall Yağmur

Yağmurs Mutter steht wegen Mordes vor Gericht, sie soll ihre Tochter aus Hass zu Tode misshandelt haben. Der ein Jahr jüngere Vater muss sich verantworten, weil er das Mädchen nicht geschützt haben soll. Beide sitzen in Untersuchungshaft.

Zuletzt hatte neben der zuständigen Sozialarbeiterin ein rechtsmedizinischer Gutachter vor Gericht zu den schwerwiegenden Verletzungen des Mädchens Stellung genommen. Die Eltern hätten wissen müssen, dass ihre Tochter an den Misshandlungen sterben könne, sagte Professor Klaus Püschel. An Yağmurs Körper zählten die Rechtsmediziner 83 Verletzungen. Das Ausmaß der inneren Verletzungen habe ihn überrascht. Der Rechtsmediziner sprach von einem "sehr ungewöhnlichen und außerordentlich schwerwiegenden Fall".

Die Vorgeschichte

Yağmur war am 18. Dezember 2013 in der Wohnung ihrer Eltern im Stadtteil Billstedt an inneren Blutungen in Folge eines Leberrisses gestorben. Die Kleine war seit ihrer Geburt von drei Jugendämtern betreut worden, die wegen Versäumnissen in der Kritik stehen.

Das Mädchen war schon kurz nach seiner Geburt zu der Pflegemutter gekommen. Die leiblichen Eltern behielten aber das Sorgerecht und hatten Umgang mit dem Kind. Von Mitte 2013 an lebte Yağmur wieder bei ihnen. Kurz vor Weihnachten starb die Dreijährige in ihrer Obhut.

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