Süddeutsche Zeitung

Mordfall Nicky Verstappen:Lange Haftstrafe für das unerträgliche Schweigen

Der gewaltsame Tod von Nicky Verstappen hatte die niederländische Öffentlichkeit stark bewegt. 1998 wurde die Leiche des Elfjährigen gefunden. Erst Jahre später stießen Ermittler eher durch Zufall auf Jos B.

Von Thomas Kirchner

Im Fall des vor mehr als 22 Jahren entführten und gewaltsam zu Tode gekommenen niederländischen Buben Nicky Verstappen ist der Angeklagte Jos B. zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Maastricht sprach ihn am Freitag der Freiheitsberaubung und des sexuellen Missbrauchs mit Todesfolge schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung gefordert. B. leugnet die Tat, sein Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert und kündigte nach dem Urteil an, in Berufung zu gehen.

Der Fall hatte die niederländische Öffentlichkeit stark bewegt. Die Justiz kam B. erst nach vielen Jahren und eher zufällig auf die Schliche. Der Verdächtige wies die Anklage vor Gericht stockend und unter Tränen mit einer abenteuerlichen Geschichte zurück. Bis zum Schluss war allerdings völlig offen, ob sich das Gericht mit der unvollständigen Beweislage zufrieden geben würde. Beobachter hatten einen Freispruch nicht ausgeschlossen.

Nicky Verstappen war im August 1998 im Alter von elf Jahren aus einem Ferienlager verschwunden. Polizei und Armee suchten ihn mit Hunden und Hubschraubern und fanden ihn einen Tag später auf der Brunssummerheide, in der Nähe von Aachen. Der als zurückhaltend und eher ängstlich beschriebene Junge war offensichtlich Opfer eines Verbrechens geworden. Doch ergaben die Spuren ein unklares Bild, es blieb zunächst offen, woran genau er starb und ob er sexuell missbraucht wurde. Ein Täter konnte trotz intensiver Suche nicht gefunden werden.

Letzter Versuch kurz vor Verjährung der Tat

Über die Jahre ergaben sich durch technischen Fortschritt bei den Ermittlungsmethoden allerdings neue Erkenntnisse. 2008 wurde mithilfe von Spuren an der Leiche ein DNA-Profil des Täters erstellt. 2018, kurz vor der Verjährung der Tat, startete die Polizei einen letzten Versuch: Sie bat 16 000 Männer, die in der Gegend um den Tatort lebten, freiwillig eine DNA-Probe abzugeben. B. machte nicht mit, hatte aber 1998 zweimal als Zeuge in dem Mordfall ausgesagt, weil er in der Nähe des Tatorts gesehen worden war. Die Polizei schöpfte Verdacht.

Als der damals 55 Jahre alte B. schließlich von seiner Familie als vermisst gemeldet wurde, durchsuchten die Ermittler seine Hütte in den Vogesen. Ein Abgleich mit dem DNA-Profil, das an 27 Stellen auf Nickys Körper gefunden worden war, ergab einen Treffer. B., zu dessen Hobbys das Überleben in der Wildnis zählt, wurde europaweit zur Fahndung ausgeschrieben und letztlich in einer abgelegenen Gegend bei Barcelona entdeckt und festgenommen.

Bis zum Schluss beteuerte der Angeklagte seine Unschuld und schwieg ansonsten hartnäckig. Schwer belastet wurde er aber durch die DNA-Spuren von ihm, die überall auf Nickys Körper gefunden wurden, auch auf der Unterhose. Gegen ihn sprach auch, dass er bereits 1985 zwei Jungen sexuell belästigt hatte, dafür allerdings nicht verurteilt wurde. Zu einer Aussage war B. erst vor Gericht bereit. Er sprach von einem "dummen Zufall" und "Pech", er sei sehr durcheinander gewesen an jenem Tag und sei losgezogen, um den Kopf frei zu bekommen. Plötzlich habe er Nicky gefunden, der aber schon tot gewesen sei. Er habe überprüfen wollen, ob er noch atmete und ob der Puls noch schlug. Dafür habe er ihn umgedreht. Als er gemerkt habe, dass das Kind tot sei, sei er schnell weggerannt.

Parallele zu früherem Vergehen

Weil seine pädophile Neigung bekannt gewesen sei, habe er sich nicht getraut, zur Polizei zu gehen. Denn: "Wer würde mir schon glauben? Ich hatte eine Vergangenheit." Das Gericht glaubte ihm nun jedenfalls nicht. Zwar sei ihm kein Vorsatz nachzuweisen, doch sei eindeutig, dass sein Handeln zum Tod des Kindes geführt habe, sagte der Vorsitzende Richter. "Ohne Sie würde Nicky noch leben." Laut Gutachtern gebe es Spuren für einen mehrfachen sexuellen Missbrauch. Als wahrscheinlichste Todesursache komme Erdrosseln in Frage.

Der Richter zog in seiner Begründung eine Parallele zu dem Vergehen an den beiden Jungen im Jahr 1985. Diese hätten berichtet, dass B. ihnen sehr energisch den Mund zugehalten habe, während sie seinen Penis anfassen sollten. Ähnlich könne er im Fall von Nicky Verstappen vorgegangen sein. Hinzu komme, dass B. noch kurz vor der Festnahme besonders gewalttätige Kinderpornografie heruntergeladen habe. B. entspreche den offiziellen Kriterien für Pädophilie, er sei auch vollkommen zurechnungs- und daher schuldfähig. Eine Sicherungsverwahrung sei jedoch zu hart als Strafe. Ein halbes Jahr Gefängnis erhielt B. für den Besitz der Kinderpornografie. Besonders negativ wurde ihm das lange Schweigen angelastet, das für die Angehörigen des Opfers unerträglich gewesen sei.

Nickys Eltern und seine Schwester hatten vor Gericht von ihrer immensen Trauer berichtet. "In 22 Jahren sind wir Tausende Male bei seinem Grab gewesen, und immer mit der Frage: Warum, warum?", sagte Berthie Verstappen, die Mutter des getöteten Jungen. Keine Strafe könne diese Trauer aufwiegen, sagte der Richter: "Keine Strafe bringt Antwort auf die offenen Fragen. Keine Strafe bringt Nicky zurück."

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