Mordfall Corinna:Geschlagen und missbraucht

Im Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder der neunjährigen Corinna aus Sachsen werden am ersten Verhandlungstag erschütternde Details bekannt.

Erschütterung im Gerichtssaal zum Auftakt des Prozesses im Fall Corinna: Das neunjährige Kind hat der Anklage zufolge vor seinem Tod ein Martyrium durchlitten. Das Mädchen aus dem sächsischen Eilenburg wurde geschlagen, missbraucht und gewürgt, bis es schließlich qualvoll erstickte.

Mehr als sieben Monate nach der Tat muss sich ihr mutmaßlicher Mörder Lutz Peter Sch. jetzt vor dem Leipziger Landgericht verantworten. Dem 39-Jährigen, der während der Anklageverlesung keinerlei Regung zeigte, droht lebenslange Haft wegen Mordes.

Corinna war der Staatsanwaltschaft zufolge völlig arglos, als sie am Nachmittag des 28. Juli ihrem späteren Peiniger begegnete. Kurz zuvor hatte das Mädchen mit dem braunen Haarschopf die Wohnung ihrer Familie verlassen, um Spielen zu gehen. Doch sie kehrte nicht mehr zurück.

Vor einem Einkaufszentrum traf Corinna auf nach Überzeugung der Anklage auf Lutz Peter Sch. Zu diesem Zeitpunkt habe er bereits den Entschluss gefasst, die Neunjährige zu missbrauchen, sagte Staatsanwalt Ulrich Jakob vor Gericht. Er lockte das ahnungslose Kind auf sein Gartengrundstück, wo ein ausrangierter Bauwagen stand und er sich laut Jakob ungestört wusste. Um das Mädchen in Sicherheit zu wiegen, schaltete er einen Zeichentrickfilm im Fernsehen an.

Anschließend soll Sch. versucht haben, das Kind auszuziehen und zu missbrauchen. Als es sich schreiend wehrte, habe er Corinna geschlagen, ihr den Mund zugehalten und sie gewürgt, bis sie kein Lebenszeichen mehr von sich gab.

Die Leiche des Kindes steckte er den Ermittlungen zufolge in einen blauen Müllsack und brachte sie mit dem Fahrradanhänger in einen nahegelegenen Wassergraben, wo sie einen Tag später gefunden wurde. Lutz Peter Sch. versuchte demnach auch, Spuren zu verwischen und verbrannte sogar die Puppe des Mädchens. Drei Tage nach der Tat wurde er jedoch aufgrund von Zeugenhinweisen festgenommen.

Am ersten Prozesstag kam von Lutz Peter Sch. keinerlei Wort der Reue. Nahezu reglos und mit verschränkten Armen folgte der Mann im schwarzen Kapuzenpullover der Verhandlung. Der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf verlas einen Brief der Mutter des Angeklagten, in dem diese ihren Sohn bat, sich zu seiner Tat zu bekennen. Doch bis auf knappe Angaben zu seiner Person schwieg der Angeklagte.

Klare Aussage

Das Gericht vernahm allerdings die Polizistin als Zeugin, die Sch. nach seiner Verhaftung vernommen hatte. Ihr gegenüber gestand er die Tat - nach Ansicht seines Anwalts ist das Geständnis aber nichts wert: 2,8 Promille habe sein Mandant bei der Vernehmung im Blut gehabt.

Die Polizistin sagte aus, sie sei erstaunt gewesen, wie klar und ohne jegliche Ausfallerscheinungen sich Sch. trotz seines hohen Alkoholpegels geäußert habe. "Es sprudelte nur so aus ihm heraus, ich hatte das Gefühl, als wolle er es so schnell wie möglich loswerden", erinnerte sich die Beamtin. Sch. habe eingeräumt, er habe schon länger geplant, ein Kind zu missbrauchen. Als er Corinna auf der Straße gesehen habe, habe es "im Kopf geknallt", wurde der Angeklagte zitiert.

Der 39-Jährige, der bis in die 1990er Jahre hinein in einer Eilenburger Süßwarenfabrik arbeitete und zuletzt arbeitslos war, ist wegen Brandstiftung und Verkehrsdelikten vorbestraft. Wegen Sexualdelikten trat er bislang nicht in Erscheinung.

"Meine Mandantin wünscht sich die gesetzliche Höchststrafe: lebenslang", sagte Rechtsanwältin Ina Alexandra Tust, die Corinnas Mutter als Nebenklägerin vertritt. Der Vorsitzende Richter wies darauf hin, dass im Fall der Verurteilung wegen Mordes auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden könnte. Dies würde einer vorzeitigen Entlassung nach 15 Jahren Gefängnis verhindern.

Im Video: Der 39-jährige Angeklagte wird beschuldigt, im vergangenen Sommer die damals neunjährige Corinna ermordet zu haben.

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