Süddeutsche Zeitung

Ungesühnter Mord an Frederike:Vater von getöteter 17-Jähriger bekommt kein Schmerzensgeld

  • Hans von Möhlmann bekommt im Zivilprozess um den Mord an seiner Tochter Frederike kein Schmerzensgeld. Die Ansprüche sind verjährt.
  • Der mutmaßliche Mörder war vor Jahren in einem Strafverfahren freigesprochen worden. Erst viel später konnten DNA-Spuren ihn dank neuer Technik überführen.
  • Des Mordes angeklagt werden kann der Mann trotz der Beweise nicht.

Es ist beinahe 35 Jahre her. Im November 1981 wird die damals 17-jährige Frederike in einem Waldstück vergewaltigt und anschließend erstochen. Sie war in der Nähe ihres Heimatortes bei Celle als Anhalterin in ein Auto gestiegen. Ihr mutmaßlicher Mörder, Ismet H., wird freigesprochen - aus Mangel an Beweisen. Heute gibt es die Beweise. Neue DNA-Analysen belasten den inzwischen 56-Jährigen.

Frederikes Vater, Hans von Möhlmann, klagte deshalb in einem zivilen Verfahren auf Schmerzensgeld und scheiterte. Das Gericht in Lüneburg verkündete heute das Urteil: Die Klage wurde abgewiesen, die Ansprüche seien verjährt.

Die Erfolgschancen im Zivilprozess waren von Anfang an gering. Die Frist für die Schmerzensgeldklage ist - das war bekannt - theoretisch verjährt, sie endet nach 30 Jahren. Auch Frederikes Vater wusste das. Er wollte den Fall aber nicht ruhen lassen. Das Verfahren sollte auf die für ihn unbegreifliche Ungerechtigkeit aufmerksam machen, dass der mutmaßliche Mörder seiner Tochter nicht noch einmal wegen Mordes angeklagt werden kann. Und er wollte, dass sich der Verdächtige noch einmal zu den Vorwürfen äußern muss.

Der Freispruch - und seine Folgen

Der mutmaßliche Täter war 1982 zunächst verurteilt worden: zu lebenslanger Haft wegen Mordes an Frederike - so entschied das Landgericht Lüneburg. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, die Beweislage sei nicht eindeutig genug. Bei einer erneuten Verhandlung vor dem Landgericht Stade wurde H. freigesprochen.

Ein Strafprozess kann wegen des rechtsgültigen Freispruchs nicht wieder aufgenommen werden. Solange der Mann die Tat nicht gesteht, kann er in Deutschland nicht noch einmal in der gleichen Sache angeklagt werden. Und das tut er nicht.

Online-Petition soll Strafprozessordnung ändern

Hans von Möhlmann kämpft weiter mit den ihm verbleibenden Mitteln. Mithilfe einer Online-Petition will er seit Mitte August die Strafprozessordnung ändern lassen: "Deshalb fordere ich Justizminister Heiko Maas auf, § 362 der Strafprozessordnung zu ergänzen. Es muss möglich sein, ein Verfahren wieder zu eröffnen, wenn neue, vom Bundesgerichtshof anerkannte wissenschaftliche Methoden einen freigesprochenen Täter überführen", schreibt er dort.

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