Süddeutsche Zeitung

Mord mit Spätzlepresse:Frau muss nach Urteil in die Psychiatrie

Ihr Lebensgefährte lag schlafend auf dem Sofa, als ihn die 60-Jährige mit einer schweren Spätzlepresse angegriffen und erschlagen hat. Jetzt wurde die Täterin verurteilt und in die Psychiatrie eingewiesen.

Mit einer Spätzlepresse hat sie ihren schlafenden Lebensgefährten angegriffen und totgeprügelt. Jetzt wies das Stuttgarter Landgericht die 60-Jährige wegen Mordes auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie ein.

Der Vorsitzende Richter sprach am Donnerstag in seinem Urteil von Mord und Heimtücke. Bei der Frau waren krankhafte Eifersucht und Verfolgungswahn festgestellt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Frau dem auf dem Sofa schlafenden 67-Jährigen das fast ein Kilogramm schwere Küchengerät gegen die rechte Schläfe geschlagen.

Das Opfer sei aufgewacht und habe noch versucht, sich zu wehren, doch er hatte keine Chance. Rund ein Dutzend weitere Male traf die Frau den Kopf ihres Lebensgefährten. Die Schläge seien so wuchtig gewesen, dass ein Teil von der Spätzlepresse abbrach. Das Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und starb kurze Zeit später.

Nach der Tat vom 11. Juni in Weinstadt in Baden-Württemberg habe die Frau eine Flasche Rum getrunken und sich dann selbst heftig mit dem Küchengerät gegen den Kopf geschlagen. Sie erlitt eine Platzwunde und verlor das Bewusstsein. Ein Sohn fand kurze Zeit später seinen toten Vater und die Ohnmächtige in der Wohnung.

Aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig

Weil die Frau zur Tatzeit aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig gewesen sei, komme sie nicht ins Gefängnis, hieß es. Das Gericht habe nun in Abständen von einem Jahr zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung in der Psychiatrie noch vorlägen, erläuterte ein Gerichtssprecher. Nach Auffassung des Gerichts seien weitere Straftaten von der Frau zu erwarten.

"Es liegt ein chronisches Krankheitsbild vor, das die Behandlung schwieriger macht." Die Kammer stützte ihre Entscheidung auf die knappen Geständnisse der Frau bei der Polizei und beim Haftrichter, außerdem auf mehrere Zeugenaussagen und das Gutachten eines Psychiaters.

Kennengelernt habe die 60-Jährige ihren Lebensgefährten 2005 in der S-Bahn, seit 2006 seien sie ein Paar gewesen. Bereits 2008 hätten sich erste Symptome von Eifersuchts- und Verfolgungswahn gezeigt.

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