Mord im Wohnwagen:30-Jähriger ersticht zwei Frauen

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Nach einem blutigen Beziehungsdrama auf einem Campingplatz bei Cuxhaven hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes und Totschlags erhoben.

18 Mal stach der Täter auf sein Opfer ein. 15 Mal auf ein zweites. Die Frauen, beide 27 Jahre alt, starben am 26. August auf einem Campingplatz bei Cuxhaven an der Elbmündung in Niedersachsen. Gäste des Platzes hatten die Leichen der beiden Freundinnen in den frühen Morgenstunden wenige Meter entfernt vom Nordseestrand gefunden. Der Täter, ein 30-jähriger Mann, hat ein Geständnis abgelegt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Totschlag im Fall der Ex-Freundin vor und Mord zur Verdeckung dieser Straftat. Der Angeschuldigte habe die zweite Frau getötet, um zu verhindern, als Täter erkannt und gefasst zu werden. Die Ermittler gehen von einer Beziehungstat aus.

Laut Anklage fuhr der Mann in der Tatnacht auf den Campingplatz nach Cuxhaven im Ortsteil Sahlenburg, wo seine Ex-Partnerin zusammen mit ihrer Freundin im Wohnmobil Urlaub machte. In seiner Vernehmung sagte er, sie hätten geschlafen, als er eingetroffen sei. Seine Ex-Freundin sei dann irgendwann aufgewacht und er habe mit einem mitgebrachten Küchenmesser auf diese eingestochen, berichtete die Staatsanwaltschaft.

Dadurch wachte offenbar die Freundin auf und versuchte, zu flüchten und Hilfe zu holen. Der Täter verfolgte die Frau, holte sie etwa 100 Meter vom Wohnwagen entfernt ein und tötete auch sie.

Am nächsten Morgen fanden Ermittler in Peine den Wagen des Verdächtigen und nahmen den 30-Jährigen fest. Kripo-Beamte fanden dort in einem Müllcontainer blutverschmierte Kleidung. Am nächsten Tag erging Haftbefehl gegen den Verdächtigen, der seither in Untersuchungshaft sitzt.

Bei seiner Vernehmung legte der Mann ein Geständnis ab. "Er gibt an, die Trennung von seiner Ex-Freundin nie richtig verwunden zu haben", erklärte die Staatsanwaltschaft. Ferner habe er, als die Frauen aufwachten, "wie im Rausch und in Panik gehandelt." Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, eine psychiatrische Untersuchung zur Schuldfähigkeit des Angeschuldigten anzuordnen.

© AFP/dpa/yas - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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