Mord an Maria L.:Hussein K. zieht Revision überraschend zurück

Freiburger Mordprozess

Das Gericht verurteilte Hussein K. zu lebenslanger Haft bei besonderer Schwere der Schuld mit dem Vorbehalt anschließender Sicherungsverwahrung.

(Foto: dpa)
  • Vor knapp einem Monat verhängte das Gericht in Freiburg die Höchststrafe gegen Hussein K.: lebenslange Haft und mögliche Sicherheitsverwahrung danach.
  • Die Richter sahen es als erwiesen an, dass K. eine 19-jährige Studentin vergewaltigt hatte und sie dann ertrinken lies.
  • Direkt nach dem Urteil legte Hussein K. Revision ein. Nun hat er sich offenbar anders entschieden. Das Urteil gegen ihn kann damit rechtskräftig werden.

Es ist erst knapp einen Monat her, da verurteilte das Landesgericht Freiburg Hussein K. zu einer lebenslangen Haftstrafe. Die Richter sahen es als bewiesen an, dass K. eine 19-jährige Studentin nachts überfallen, vergewaltigt und dann bewusstlos im Uferbereich der Dreisam zurückgelassen hatte. Sie ertrank.

Auf Wunsch des Verurteilten legte sein Anwalt Revision gegen das Urteil ein - jetzt entschied sich Hussein K. aber offenbar anders. Einem Bericht der Badischen Zeitung zufolge, soll er die Berufung nun selbst zurückgezogen haben. Das Urteil des Freiburger Landgerichtes vom 22. Februar kann damit endgültig rechtskräftig werden.

Der Pflichtverteidiger von Hussein K., Sebastian Glathe, zeigte sich in der Zeitung ebenfalls überrascht über den Schritt seines Mandanten. Hussein K., so der Anwalt, habe um ein Gespräch im Vollzugskrankenhaus Hoheasperg gebeten und ihm dabei seine Entscheidung mitgeteilt. Glathe zufolge wolle sein Mandant damit "ein Signal an die Familie des Opfers geben, dass er seine Strafe annimmt und sein Schicksal akzeptiert".

Das Verbrechen, das Hussein K. im Oktober 2016 begangen hatte, hatte regional und überregional viel Aufmerksamkeit erregt. Im Zuge der Ermittlungen gegen ihn stellte sich auch heraus, dass Hussein K. bereits einige Jahre zuvor in Griechenland ein ähnliches Verbrechen begangen hatte und damals zu zehn Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden war. Die Richter in Freiburg stellten bei ihrem Urteil auch die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung an.

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