Mord an kleinem Jungen:US-Gericht hebt Todesstrafe für gebürtige Berlinerin auf

22 Jahre saß die in Berlin geborene Debra Milke in Arizona in der Todeszelle - weil sie am Mord an ihrem damals vierjährigen Sohn beteiligt gewesen sein soll. Nun hat ein US-Berufungsgericht die Strafe aufgehoben. Der Hauptbelastungszeuge ist als notorischer Lügner bekannt.

Die in Berlin geborene Debra Milke könnte nach 22 Jahren in einer US-Todeszelle auf freien Fuß kommen. Ein Bundesberufungsgericht in San Francisco hat die 1990 verhängte Todesstrafe gegen die 49-jährige Frau aufgehoben.

In der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung spricht Richter Alex Kozinski von einem "besorgniserregenden Fall". Milke habe damals keinen fairen Prozess erhalten. Sie sitzt wegen Anstiftung zum Mord im US-Staat Arizona in der Todeszelle. Der Generalstaatsanwalt von Arizona, Tom Horne, kündigte am Freitag an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Die in Berlin geborene und in den USA aufgewachsene Tochter eines Amerikaners und einer Deutschen hat stets auf ihre Unschuld gepocht.

Keine direkten Beweise oder Augenzeugen

Milke war von einer Jury dafür verurteilt worden, 1989 zwei Männer angestiftet zu haben, ihren vier Jahre alten Sohn zu töten. Der kleine Junge war mit einem damaligen Mitbewohner seiner Mutter zu einem Ausflug mitgegangen. Zusammen mit einem Freund fuhr der Mann an einen abgelegenen Ort, wo der Junge durch mehrere Schüsse getötet wurde. Beide Männer erhielten die Todesstrafe.

Richter Kozinski zufolge gab es keine direkten Beweise oder Augenzeugen, die Milke mit der Tat in Verbindung gebracht hätten. Als Hauptzeuge trat ein Ermittler der Polizei in dem Verfahren auf. Er sagte aus, dass Milke ihm ihre Mitschuld an der Tat gestanden habe. In dem Prozess sei es um ihre Aussage gegen die Aussage des Ermittlers gegangen, befand Kozinski. Die Jury habe dem Detektiv geglaubt, ohne zu wissen, dass der Beamte eine "lange Vorgeschichte" als Lügner unter Eid und für anderes Fehlverhalten hatte.

Der Generalstaatsanwalt von Arizona kritisierte am Freitag die Entscheidung des zuständigen US-Berufungsgerichts in Kalifornien. Milke habe ein "schreckliches Verbrechen" begangen, zitierte der US-Sender CNN aus einer Mitteilung von Tom Horne. Sie sei damals schuldig befunden worden, die Tötung ihres eigenen Kindes, das ihr zur Last geworden sei, zu planen, sagte der Justizbeamte.

Die Staatsanwaltschaft in Arizona muss nun innerhalb eines Monats entscheiden, ob der Fall neu vor Gericht gehen soll. Ansonsten soll Milke nach Anordnung eines Bezirksgerichts freigelassen werden.

Anm. d. Red.: In einer früheren Version dieses Artikels wurde Debra Milke als "gebürtige Deutsche" bezeichnet. Das Auswärtige Amt hat mittlerweile jedoch dementiert, dass es sich bei der Frau um eine deutsche Staatsangehörige handelt. Richtig ist lediglich, dass sie in Berlin zur Welt kam.

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