Süddeutsche Zeitung

Kindesmissbrauch: Prozess:Pädophile Neigung seit der Pubertät

Sexfilmchen, Missbrauch und Gewaltpornos: Im Baden-Badener Missbrauchsprozess hat der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt - und um Hilfe gebeten.

Ein umfangreiches Geständnis hat der 38-jährige Angeklagte aus Erfurt vor dem Landgericht Baden-Baden abgelegt.

"Mein Mandant war in allen Anklagepunkten geständig", sagte der Verteidiger des Beamten, Ingo Henkel, nach der Verhandlung. "Er hat Reue gezeigt und sich entschuldigt." Zugleich habe der 38-Jährige auf seine pädophilen Neigung seit der Pubertät verwiesen und eingeräumt, dass er Hilfe brauche. Der Angeklagte gab zu, im September 2009 gefilmt zu haben, wie der Rastatter seine Stieftochter missbrauchte. Anschließend habe er sich selbst an ihr vergangen. Für den Sex mit dem Mädchen soll der Rastatter 300 Euro verlangt haben.

Das Verfahren gegen den 59-Jährigen wurde vertagt, da er in der Nacht auf Montag einen Selbstmordversuch begangen hatte und nicht verhandlungsfähig war. Aufgrund seiner schweren Verletzungen musste er operiert werden.

Auch die Bestellung eines Gewaltpornos gestand der Angeklagte: Mit einem ähnlich veranlagten Mann gab er in Thailand einen Film in Auftrag, bei dem ein Kind misshandelt und sein Tod vorgetäuscht werden sollte. Die Staatsanwältin Natascha Kottisch-Borchmann las eine E-mail vor, in der die gewünschten Handlungen beschrieben wurden. Ein Kind sollte verschleppt, betäubt und gefesselt werden - "mit ein paar Erdrosselungsszenen". Die geforderten 600 Euro waren den Auftraggebern aber zu viel Geld. Henkel hatte bereits vor Prozessbeginn ein Geständnis des 38-Jährigen angekündigt: "Mein Mandant will reinen Tisch machen." Der Beamte ist auch wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Fotos und Videos angeklagt.

Das BKA kam den Männern durch andere Missbrauchsbilder auf die Spur, die per Internet an die Angeklagten verschickt worden waren. Anlass der Recherche war ein entsprechender Prozess vor dem Landgericht Darmstadt. Dort wurden inzwischen acht von neun Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt und in einem Fall jetzt anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.

Die beiden Angeklagten sollen laut BKA Kontakte zu weiteren "Kindermodelfotografen" unterhalten haben, von denen sich zwei in Deutschland und einer in der Schweiz in Untersuchungshaft befinden. Die Verhandlung soll am 10. März fortgesetzt werden.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.1066356
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
AFP/dpa/cag/mcs
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.