Breisgauer Missbrauchsfall:Es soll ein zweites Opfer geben

Das LKA hatte den Fall aus Staufen als die schlimmste Tat von Kindesmissbrauch eingestuft, die je in seine Zuständigkeit fiel. (Foto: Simon Hofmann/Getty Images)
  • Der Mutter und ihrem Lebensgefährten werden unter anderem schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, schwere Vergewaltigung, schwere Zwangsprostitution sowie Verbreitung, Besitz und Erwerb kinderpornografischer Schriften zur Last gelegt.
  • Was bislang nicht bekannt war: Laut Anklageschrift gibt es ein weiteres Opfer.
  • Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Landgericht Freiburg entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat Anklage gegen die Mutter eines Neunjährigen und deren Lebensgefährten erhoben. Die beiden sollen den Jungen zwei Jahre lang missbraucht und im Internet zur Vergewaltigung angeboten haben. Lange schritt niemand ein, obwohl es Hinweise auf das Verbrechen gab. Der monströse Fall zeigt auch, was sich ändern muss, um Kinder vor sexueller Gewalt zu schützen.

Beide Angeschuldigte sind in Untersuchungshaft. Ihnen werden unter anderem schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, schwere Vergewaltigung, schwere Zwangsprostitution sowie Verbreitung, Besitz und Erwerb kinderpornografischer Schriften zur Last gelegt. Beiden wird vorgeworfen, sowohl alleine als auch gemeinsam sexuelle Handlungen an dem Jungen vollzogen zu haben.

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Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung soll die Frau in mindestens einem Fall die gezielte Misshandlung ihres neunjährigen Sohnes mitorganisiert haben.

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Der Lebensgefährte soll den Jungen mit Wissen der Mutter männlichen Freiern zum sexuellen Missbrauch überlassen haben. Der Lebensgefährte und die Mutter sollen teilweise selbst an den Übergriffen beteiligt gewesen sein. Der 47 Jahre alten Frau werden insgesamt 50 Taten, dem 39 Jahre alten Lebensgefährten 46 Taten zur Last gelegt.​

Was bislang nicht bekannt war: Offenbar gibt es ein weiteres Opfer. Die Anklageschrift umfasst auch vier Fälle des sexuellen Missbrauchs eines dreijährigen Mädchens in den Jahren 2015/2016, an denen beide Angeschuldigte beteiligt gewesen sein sollen.

Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun die Jugendschutzkammer des Landgerichts Freiburg entscheiden. Unabhängig davon soll am 12. April der erste Prozess gegen einen der Freier beginnen. Angeklagt ist ein inzwischen 41 Jahre alter Deutscher. Ihm werden unter anderem schwere Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung zur Last gelegt. Er habe, wie andere auch, den Jungen gegen Geld vergewaltigt.

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