Süddeutsche Zeitung

Missbrauchsfall in Staufen:Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Jugendamt ein

  • Im Staufener Missbrauchsfalls wird es kein Strafverfahren gegen Mitarbeiter des Jugendamtes geben.
  • Die Staatsanwaltschaft teilt mit, dass sie keine Hinweise auf eine strafrechtliche Mitverantwortung gefunden habe.
  • Gegen die Männer, die den Jungen gegen Geld sexuell missbrauchten, geht die Staatsanwaltschaft weiterhin vor. In zwei Fällen hat sie Revision eingelegt und will Sicherungsverwahrungen erreichen.

Der Missbrauchsfall von Staufen hat in den vergangenen Jahren eine Debatte über mögliches Behörden- und Justizversagen ausgelöst. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob insbesondere Jugendämter genug zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch tun. Im Fall des jahrelangen Missbrauchs eines Jungen hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen den zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes nun eingestellt. Es seien bei der umfangreichen Überprüfung des Falls keine Hinweise auf eine strafrechtliche Mitverantwortung des Beamten gefunden worden, teilte die Staatsanwaltschaft Freiburg am Donnerstag mit.

Mehr als zwei Jahre lang war ein heute Zehnjähriger, der unter der Aufsicht des Jugendamtes gestanden hatte, von seiner Mutter und deren Lebensgefährten anderen Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für sexuelle Handlungen überlassen worden. Das Paar hatte sich auch selbst jahrelang an dem Jungen vergangen. Auf Warnhinweise einer Lehrerin und eines Schulleiters hatte die Behörde eigenen Angaben zufolge damals nicht reagiert.

Bei der umfangreichen Überprüfung des Falls seinen aber keine Hinweise auf eine strafrechtliche Mitverantwortung des Jugendamtsmitarbeiters gefunden worden, teilte die Staatsanwaltschaft Freiburg jetzt mit. Es werde gegen ihn daher kein Strafverfahren geben. Die Ermittler waren aktiv geworden, nachdem es mehrere Anzeigen gegen den zuständigen Beamten des Jugendamtes gegeben hatte.

Die Mutter des Jungen, ihr Lebensgefährte sowie sechs Männer wurden im vergangenen Jahr zu jeweils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, einige von ihnen mit anschließender Sicherungsverwahrung. Anfang Mai dieses Jahres soll der Bundesgerichtshof in oberster Instanz über zwei Revisionsanträge verhandeln, die den Staufener Missbrauchsfall betreffen. Die Staatsanwaltschaft hatte sie eingelegt, um härte Strafen - ebenfalls mit Sicherungsverwahrungen - zu erreichen. Das Gericht in Freiburg hatte diese abgelehnt. Konkret geht es um einen damals 50 Jahre alten Soldaten der Bundeswehr und um einen damals 33-Jährigen aus Spanien. Auch sie hatten gestanden, den Jungen mehrfach vergewaltigt zu haben und waren zu Haftstrafen verurteilt worden, jedoch ohne anschließende Sicherungsverwahrung.

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