Missbrauchsfall in Staufen:Zehn Jahre Haft für Markus K.

  • Der erste Täter im Staufener Missbrauchsfall ist zu zehn Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
  • Die Eltern des neunjährigen Opfers hatten den Jungen mehr als zwei Jahre lang immer wieder an Pädophile verkauft, der jetzt verurteilte Markus K. musste als Freund des Stiefvaters nichts zahlen. Ein Urteil gegen die Eltern steht noch aus.
  • Der Mann hatte gestanden, das Kind zweimal vergewaltigt zu haben.

Aus dem Gericht von Ralf Wiegand, Freiburg

Es war der erste Prozess im Staufener Missbrauchsfall, dessen Opfer ein kleiner Junge ist - und er hat bereits das ganze Ausmaß der Qualen verdeutlicht, die das Kind über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren erleiden musste, es war über das Internet verkauft worden.

Einer der Männer, der 41-jährige Markus K., der den Jungen für sexuelle Handlungen vom Hauptbeschuldigten und dessen Lebensgefährtin, der Mutter des Opfers, überlassen bekommen hatte, muss dafür zehn Jahre in Haft - mit anschließender Sicherungsverwahrung. K. wurde vom Landgericht Freiburg unter anderem wegen schwerer Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs des Neunjährigen verurteilt.

Zwar sei er voll geständig gewesen, sagte der Richter, aber die Taten seien ja auch gut dokumentiert worden, auf Videos. Zudem hatte der Haupttäter Christian L. als Zeuge seinen Kumpel belastet.

Markus K. nahm das Urteil emotionslos zur Kenntnis

Womöglich kommt K. nie wieder frei. Der psychiatrische Gutachter bescheinigte ihm eine "schicksalhafte homosexuelle Pädophilie", das heißt, K. kann Sexualität nur mit Kindern ausleben. Das hat er nicht zum ersten Mal mit Gewalt getan; er war bereits 2010 zu mehrjähriger Haft wegen Vergewaltigung eines Zehnjährigen verurteilt worden.

Die damalige Tat, die jetzt abgeurteilten Vergewaltigungen, die Unwirksamkeit von Therapien, die vom Gutachter gestellte schlechte Prognose, vergebliche Warnungen durch die Polizei: All das hat das Gericht zur Sicherungsverwahrung veranlasst. K. habe einen "Hang zu schweren Straftaten". Markus K. nahm das Urteil so zur Kenntnis, wie er seine Taten begangen hat: emotionslos.

Die Staatsanwaltschaft wie die Nebenklage hatten zwölfeinhalb Jahre Haft und Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidigung hatte sich gegen Sicherungsverwahrung ausgesprochen, weil die Therapien für den Angeklagten noch nicht ausgeschöpft seien. Im Juni beginnen weitere Verfahren im Missbrauchsfall. Dann auch gegen das Paar, das den Jungen zum Kauf anbot.

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