Missbrauchskomplex Münster:Urteil gegen Mutter von Missbrauchsopfer aufgehoben

Missbrauchskomplex Münster: Diese Gartenlaube war einer der Haupttatorte im Missbrauchskomplex von Münster.

Diese Gartenlaube war einer der Haupttatorte im Missbrauchskomplex von Münster.

(Foto: Guido Kirchner/dpa)

Sie wusste, dass ihr Lebensgefährte den Sohn missbraucht, schritt aber nicht ein. Das Landgericht Münster hatte die Frau deshalb zu fast acht Jahren Haft verurteilt. Der BGH hält die Strafe für zu hoch.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Strafmaß im Urteil gegen die Mutter eines vielfach vergewaltigten Jungen in Münster aufgehoben. Das Münsteraner Landgericht hatte die Frau im Oktober 2021 wegen Beihilfe durch Unterlassung zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Frau habe gewusst, dass ihr Lebensgefährte den zur Zeit des Urteils zwölfjährigen Jungen immer wieder schwer sexuell missbraucht habe, so das Münsteraner Gericht. Sie habe aber nichts dagegen unternommen. Der Junge sei schwer traumatisiert.

Dem Urteil an sich widersprach der BGH nicht, verlangte aber ein geringeres Strafmaß. Die besondere Vertrauensstellung der alleinerziehenden Mutter sei zu stark strafverschärfend berücksichtigt worden, entschied das Bundesgericht in einem am Montag veröffentlichten Beschluss (4 StR 34/22). Das Urteil werde aufgehoben und zur Neubestimmung der Strafe an eine andere Kammer des Landgerichts Münster zurückverwiesen.

Der Lebensgefährte der Verurteilten gilt als Drahtzieher in dem Missbrauchskomplex, in einer Gartenlaube in Münster und an anderen Orten in Deutschland waren zahlreiche Kinder vergewaltigt worden. Der IT-Techniker war im Mai 2020 festgenommen und zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die Mutter hatte in ihrem Prozess ein Teilgeständnis abgelegt. Sie sei aber nicht in der Lage gewesen, die Beziehung zu beenden, hatte sie gesagt.

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