Wie ernst nimmt Papst Franziskus seine oft beschworene Null-Toleranz-Politik gegenüber Missbrauch in der katholischen Kirche? Nicht ernst genug, sagen Kritiker - und führen dabei auch den Fall des australischen Geistlichen George Pell an, der von diesem Montag an in Melbourne vor Gericht steht.
Wer ist der Angeklagte?
George Pell wurde im Jahr 2014 von Papst Franziskus persönlich nach Rom beordert, um sich um die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Vatikans zu kümmern. Er gilt damit als Nummer drei in der Hierarchie der katholischen Kirche, zeitweise wurde der 77-Jährige gar als Papstkandidat gehandelt. Das Theologiestudium hatte ihn einst aus seiner Heimat Australien nach Rom und Oxford geführt. Mitte der Siebzigerjahre kehrte er als Priester zurück nach Australien, in den Neunzigerjahren wurde er Erzbischof von Melbourne. Für das Priesteramt hatte er in jungen Jahren auf eine Profikarriere als Australian-Football-Spieler verzichtet. Seine sportliche Statur brachte ihm später den Beinamen "Big George" ein.
Worum geht es in dem Prozess?
Pell werden sexuelle Übergriffe auf Kinder und Jugendliche vorgeworfen, die weit in der Vergangenheit liegen, für die es in Australien jedoch keine Verjährungsfristen gibt. Nach der Eröffnung des Hauptverfahrens im Mai wurden die Fälle in zwei Prozesse aufgeteilt:
- Der erste Prozess, der an diesem Montag startet, dreht sich Medienberichten zufolge um einen Vorfall in den Neunzigerjahren. Pell war damals Erzbischof und soll sich in der Kathedrale von Melbourne an zwei Chorknaben vergangen und sie zum Oralverkehr gezwungen haben. Das berichtete einer der beiden Jungen später der Polizei.
- Der zweite Prozess führt noch weiter zurück, in die Siebzigerjahre, als Pell Priester in seiner Heimatstadt Ballarat war. Ihm wird vorgeworfen, dort im Schwimmbad katholische Jungen sexuell bedrängt zu haben.
Was steht für Pell auf dem Spiel?
George Pell ist der ranghöchste Geistliche, der je wegen des Verdachts auf Kindesmissbrauch angeklagt wurde. Bereits im Jahr 2008 gab es Anschuldigungen gegen ihn, aktiv die Vertuschung von Kindesmissbrauch in der australischen Kirche unterstützt zu haben. Eine besondere Bedeutung kommt dabei seiner Heimatstadt Ballarat zu, in der in den vergangenen Jahren besonders viele Fälle von Kindesmissbrauch ans Licht kamen. Der Kardinal leugnet, davon gewusst zu haben. Allerdings teilte er zeitweise mit dem Priester Gerald Ridsdale das Haus, dem in mittlerweile fünf Verfahren der Missbrauch von 65 Kindern nachgewiesen wurde.
Auch die Anschuldigungen, wegen derer er nun vor Gericht steht, weist Pell zurück: Es handele sich um "Rufmord". Der Vatikan steht weiterhin zu Pell. Man beruft sich darauf, dass der Kardinal alle Anschuldigungen von sich weist und sich für unschuldig erklärt hat. Von seinem Amt als Finanzchef des Kirchenstaates ist der 77-Jährige vorübergehend freigestellt. Den Kardinalstitel trägt er noch, auch sitzt er weiterhin im Beratergremium des Papstes.
Missbrauch in der katholischen Kirche:Maulkorb regt Australiens Journalisten auf
Kurienkardinal George Pell muss sich wegen Kindesmissbrauchs in Austalien vor Gericht verantworten. Doch über den Prozess darf niemand berichten.
Was hat es mit der Mediensperre auf sich?
Kein Journalist darf über das Verfahren berichten. Das hat das Bezirksgericht im Bundesstaat Victoria angeordnet. Die Mediensperre soll verhindern, dass die zwölf Geschworenen in irgendeiner Weise beeinflusst werden. Einzig die Tatsache, dass der Australier wegen "historischen" sexuellen Missbrauchsfällen angeklagt ist, darf berichtet werden. Auch das Buch "Cardinal: The Rise and Fall of George Pell" der Journalistin Louise Milligan darf in Australien zur Zeit nicht verkauft werden. In dem Buch beschreibt Milligan den Werdegang des australischen Geistlichen, geht aber auch auf Details zu den Missbrauchsvorwürfen ein.
Was ist von dem Prozess zu erwarten?
Anfang Mai, als die australische Justiz entschied, das Hauptverfahren gegen Pell zu eröffnen, ließ der Kardinal im Amtsgericht von Melbourne ein deutliches "Nicht schuldig!" hören. Sollten die Verhandlungen aber zu einem gegenteiligen Abschluss kommen, könnten Pell bis zu 25 Jahre Haft drohen. Zunächst dürfte von dem Prozess nicht allzu viel nach außen dringen. Journalisten sind zwar im Gericht dabei. Berichten dürfen sie aber erst, wenn die Geschworenen zu einem Urteil gekommen sind.