Süddeutsche Zeitung

Kriminalität:Ibrahim Miri erhält kein Asyl

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Er gilt als Chef eines Clans, dem etliche Verbrechen vorgeworfen werden. Seine Rückkehr nach Bremen schlug bundesweite Wellen.

Von Ralf Wiegand, Hamburg

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat den Asylantrag des Libanesen Ibrahim Miri, 46, am Freitag abgelehnt. Miri ist unter anderem wegen Drogenhandels vorbestraft, hat eine mehrjährige Haftstrafe in Deutschland verbüßt und gilt als Chef eines Clans, dem etliche kriminelle Handlungen vorgeworfen werden. Miri, der eine 2011 verbotene Rockerbande anführte, war im Sommer in sein Heimatland abgeschoben worden. Ende Oktober kehrte er - nach eigenen Angaben ohne Papiere und mittels Schleppern - über die Türkei nach Bremen zurück. Dort wurde er in der Bremer Außenstelle des Bamf in Gewahrsam und später auf Antrag der Bremer Innenbehörde in Abschiebehaft genommen, nachdem er erneut einen Asylantrag gestellt hat. Dieser Antrag wurde nun als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt.

Der Fall hatte bis in die höchsten Ebenen der Bundespolitik Wellen geschlagen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nahm Miris Rückkehr zum Anlass, die Grenzkontrollen zu verschärfen. Seit Donnerstag können nun Menschen, die trotz Einreisesperre nach Deutschland kommen, an den Grenzen abgewiesen werden. Wer dennoch ins Land kommt und Asyl beantragt, muss bis zu der Entscheidung eines Asyl-Schnellverfahrens in Haft bleiben.

Nürnberger Mitarbeiter des Bamf waren am Mittwoch nach Bremen gereist, um Miri anzuhören. An diesem Freitag nun erhielt sein Anwalt Albert Timmer per Boten den ablehnenden Bescheid zugestellt. Nach Timmers Angaben wurde auch der Antrag auf die Feststellung von Abschiebeverboten abgelehnt. Damit, so der Anwalt, habe das Bundesamt eine neue Abschiebungsandrohung verbunden. Timmer kündigte an, einen Eilantrag beim Bremer Verwaltungsgericht zu stellen und gegen die Abschiebeandrohung rechtlich vorzugehen.

Schon gegen eine solche Drohung durch die Bremer Landesbehörde hatte Miri geklagt, ebenso ist am Verwaltungsgericht der Hansestadt noch eine Klage gegen die Abschiebung vom Sommer anhängig. Damals war Miri noch vor Tagesanbruch aus dem Bett geholt und mit einem Hubschrauber nach Berlin gebracht worden, von wo aus er nach Libanon geflogen wurde. Da in seinem Heimatland nichts gegen ihn vorlag, kam er dort auf freien Fuß.

Auch gegen die Abschiebehaft - sie gilt zunächst bis 2. Dezember - geht Miri vor. Nach Ansicht seines Anwalts irrt die Bremer Innenbehörde, wenn sie Miris aktuellen Asylantrag als Folgeantrag ansieht. Den ersten Asylantrag im Jahre 1986 hätten seine Eltern gestellt, er "erfolgte nach einem komplett anderen Prüfschema". Daher seien Asylanträge, die im Falle einer Ablehnung früherer Anträge vor dem 30. November 2013 gestellt werden, als Erstanträge zu behandeln - und führten nach Ansicht der Miri-Seite zu einem vorübergehenden Aufenthaltsrecht. Miris Anwalt teilte mit, sein Mandant werde sich im Falle seiner Freilassung dem Behördenverfahren stellen und sei auch bereit, eine elektronische Fußfessel zu tragen, um deutlich zu machen, dass er nicht untertauchen wolle.

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