Millionen-Klage von Sarah T.:Gericht lehnt Rekordforderung ab

Ein Unfallopfer will 7,2 Millionen Euro von seiner Versicherung einklagen - das Hamburger Landgericht macht wenig Hoffnung auf Erfolg. Ein Vergleich ist wahrscheinlich.

Im Prozess um die höchste je in Deutschland eingeklagte Entschädigungssumme zeichnet sich vor dem Hamburger Landgericht einen Niederlage des Unfallopfers ab. Die Richter wiesen die Forderung nach einer einmaligen Abfindung von 7,2 Millionen Euro einer jungen Frau aus Niedersachsen an die Generali-Versicherung zurück. Stattdessen schlug das Gericht am Donnerstag eine Zahlung von einer Million Euro vor, plus einer noch zu bestimmenden monatlichen Rente.

Millionen-Klage von Sarah T.: Sarah T. und ihre Mutter Brigitte: Das Gericht will der Argumentation der Kläger nicht folgen.

Sarah T. und ihre Mutter Brigitte: Das Gericht will der Argumentation der Kläger nicht folgen.

(Foto: Foto: ddp)

Während Generali diesem Vorschlag zustimmte, lehnte der Anwalt des Opfers ab.

Geklagt hatte die 23 Jahre alte Sarah T. aus Buchholz in Niedersachsen. Die junge Frau ist seit einem Autounfall 2004 schwerstbehindert und braucht 24 Stunden Betreuung am Tag. Die Münchener Versicherung hatte schon vor dem Prozess eine Million Euro Abfindung geboten und zahlt eine Rente. Der Anwalt von Sarah T. begründete im Prozess die Höhe der Forderung damit, dass sie möglicherweise noch 50 Jahre Pflege brauchen werde.

Im Kern ging der Streit am Donnerstag darum, ob Sarah T. sich ihre Ansprüche an die Generali auf einen Schlag auszahlen lassen darf. Ihr Anwalt Jürgen Hennemann berief sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch, das in Paragraf 843 dem Unfallopfer "in einem wichtigen Grund" ein Wahlrecht gebe, ob eine Gesamtabfindung gewünscht wird.

Die Zweite Zivilkammer des Landgerichtes sah aber den "wichtigen Grund" nicht als gegeben an. "Wir würden zur Zeit alles verrenten", sagte die Vorsitzende Richterin Maren Lippold. Sie kam bei der Berechnung der Ansprüche außerdem auf niedrigere Summen als der Anwalt. Die genaue Höhe der Rente nannte das Gericht nicht. Bisher zahlt Generali jeden Monat rund 4.000 Euro.

Klägerin kam im Rollstuhl

Sarah T. kam im Rollstuhl mit ihrer Mutter zum Verhandlungstermin. Sie verfolgte die dreistündige Sitzung wortlos. Hennemann forderte die Richterin mehrfach auf, sich die Lage von der Mutter schildern zu lassen. Das lehnte Richterin Lippold ab. Nach Ende der Verhandlung sagte Mutter Brigitte T., Ihr Leben sei "die Hölle". Die 4.000 Euro Rente reichten nicht im Ansatz zur Betreuung.

Die junge Frau war 2004 mit Mann und Kind auf einer Urlaubsreise in Italien verunglückt. Der Wagen raste in die Leitplanke, Sarah T. Und das neun Monate alte Baby wurden aus dem Wagen geschleudert. Ihr Mann brach sich mehrere Knochen, ein Ohr wurde abgerissen. Das Baby blieb unverletzt. Sarah R. Erlitt eine Hirnverletzung, Lungenquetschung, Unterschenkelbruch. Auch nach vielen Operationen und Therapien kann sie nicht alleine laufen, essen oder das Bad benutzen. Sie ist zudem geistig behindert. Betreut wird sie von ihrer 56 Jahre alten Mutter in einer kleinen, nicht behindertengerechten Wohnung. Ihr Mann lebt nicht mehr mit ihr zusammen.

Versicherung bietet eine Million

Die Haftpflichtversicherung des Unfallwagens kam von der Volksfürsorge-Versicherung, mittlerweile fusioniert mit der Generali. Die Versicherung zahlte nach eigenen Angaben bisher 400.000 Euro, etwa für Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Pflege. Zudem zahlt sie monatlich gut 4.000 Euro. Anwalt Hennemann aber fordert mit 7,2 Millionen Euro weit mehr - für Schmerzensgeld, Therapiekosten und Dauerpflege.

Den größten Anteil mache die Pflege aus: Bei 24-Stunden-Pflege zum aktuellen Stundensatz von 33 Euro seien das pro Jahr fast 300.000 Euro. Das Gericht geht von viel niedrigeren Kosten aus, etwa 13 Euro pro Pflegestunde tagsüber und 8 Euro nachts.

Die Chancen für die Forderungen der Kläger stehen deshalb schlecht: Nun will das Gericht über einen Gutachter prüfen lassen, ob Sarah T. beim Unfall angeschnallt war. Erwartet wird zudem, dass das Gericht an den nächsten Verhandlungstagen die Chancen für einen Vergleich auslotet.

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