Mietwohnung in Bonn:Mann muss wegen "Pferdesalbe" ausziehen

  • Eine Vermieterin in Bonn hat erfolgreich wegen Geruchsbelästigung geklagt, dem Mieter wird nun gekündigt.
  • Der 83-jährige Angeklagte erhält eine Räumungsfrist.

Kündigung wegen Salbengeruch

Weil ein 83-jähriger Mieter aus Bonn sich seit Jahren mit "Pferdesalbe" einreibt und der Geruch die Nachbarn stört, muss er nach 54 Jahren aus seiner Drei-Zimmer-Wohnung ausziehen. Das Bonner Amtsgericht hat der Räumungsklage der 89-jährigen Vermieterin stattgegeben.

Die Vermieterin hatte geklagt, weil sie von dem Geruch Kopfschmerzen bekomme und deswegen auch nicht mehr schlafen könne. Der Bitte, die Türen und Fenster immer geschlossen zu halten, sei der Mieter nicht nachgekommen.

Geruchsgutachter im Wohnhaus

Es sei erwiesen, erklärte die Mietrichterin im Urteil, dass aus der Wohnung des Mieters unerträgliche Gerüche - ein Gemisch von Pferdesalbe, altem Schuhputzzeug und Reinigungsmitteln - kommen, die durchs Treppenhaus ins ganze Haus ziehen. Dies hatte auch ein eigens vom Gericht bestellter Geruchsgutachter im Prozess bestätigt. Laut Urteil stellt die extreme Geruchsbelästigung eine nicht unerhebliche Vertragsverletzung dar, eine Kündigung sei somit gerechtfertigt.

Klagen über "modrigen" Geruch

Mehrere Zeugen hatten den "süßen und modrigen Geruch" beklagt, es sei unmöglich gewesen, ihren Balkon über der Wohnung des alten Herrn zu benutzen. Wegen des hohen Alters und der Gebrechlichkeit des Mannes hat ihm die Richterin noch eine Räumungsfrist von einem Jahr gewährt.

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