Süddeutsche Zeitung

Vor Gericht:Berufung gegen Bewährungsstrafe für Metzelder eingelegt

Er hatte kinderpornografische Dateien weitergeleitet und war zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall noch nicht abgeschlossen.

Nach dem Urteil gegen den ehemaligen Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder hat die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Man habe insbesondere aus formaljuristischen Gründen Berufung gegen das Urteil eingelegt, da über die Einziehung des Mobiltelefons mit den inkriminierten Dateien nicht entschieden worden sei, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur. Sollte sich der Streit um das Handy zum Beispiel außergerichtlich beilegen lassen, wäre die Berufung wieder hinfällig, hieß es am Freitag aus Justizkreisen.

Der Kölner Stadt-Anzeiger hatte zuvor berichtet. Metzelder war am Donnerstag zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der 40-Jährige hatte gestanden, kinder- und jugendpornografische Dateien besessen und weitergeleitet zu haben. Metzelders Anwalt Ulrich Sommer hatte auf dem Gerichtsflur am Donnerstag offen gelassen, ob sein Mandant das Urteil annehmen wird. Es ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten haben eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen.

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Quelle:
SZ vom 03.05.2021
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