Düsseldorf:Metzelder muss vor Gericht
Der Prozess gegen den früheren Nationalspieler soll Ende April beginnen. Es geht unter anderem um den Besitz von kinderpornografischen Schriften. Metzelder bestreitet die Vorwürfe.
Der frühere Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder muss vor Gericht. Laut Mitteilung hat das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen. Metzelder bestreitet die Vorwürfe. Die Verhandlung am Amtsgericht Düsseldorf soll am 29. April beginnen.
Die Ermittler werfen dem 40-Jährigen vor, es unternommen zu haben, einer Person in 29 Fällen Besitz an kinderpornografischen Schriften zu verschaffen. Außerdem lautet die Anklage auf Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften in einem Fall.
Bislang hat das Amtsgericht drei Termine bis Mitte Mai für den Prozess angesetzt. Für den ehemaligen Nationalspieler Metzelder gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Strafverfahren die Unschuldsvermutung.
Zuletzt hatte der ehemalige Nationalspieler einen juristischen Teilsieg errungen: Das Amtsgericht Düsseldorf durfte nicht in Form einer ins Internet gestellten Pressemitteilung mit Nennung des Namens und der Tatvorwürfe über den Ex-Fußballnationalspieler berichten. Es war dem Gericht aber erlaubt, Medienvertreter "wahrheitsgemäß unter Namensnennung über die Anklageerhebung und den Tatvorwurf in abstrakter Form unter Hinweis auf die Unschuldsvermutung zu unterrichten".
Das hatte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden und damit einen Beschluss aus der Vorinstanz teilweise gekippt. Nicht durchsetzen konnten sich die Anwälte des 40-Jährigen damals mit der Forderung, dem Amtsgericht Vorgaben für die künftige Pressearbeit zu machen. Auch die Namensnennung des ehemaligen Nationalspielers gegenüber Medienvertretern fand das OVG nicht problematisch.