Verdacht auf Besitz von Kinderpornografie:Metzelder soll während der Ermittlungen Geständnis abgelegt haben

Christoph Metzelder

Christoph Metzelder soll bei den Ermittlungen ein Geständnis abgelegt haben.

(Foto: Alex Gottschalk/DeFodi.de, via www.imago-images.de/imago images/DeFodi)

Das geht indirekt aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts hervor, das die Anwälte des früheren Fußballspielers angerufen hatten.

Der ehemalige Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder soll während der Ermittlungen, die wegen des Verdachts des Besitzes und der Weitergabe von kinderpornografischen Inhalten gegen ihn geführt wurden, ein Geständnis abgelegt haben.

Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf indirekt hervor. In dem Beschluss wird mehrfach von "einer geständigen Einlassung des Antragstellers" (damit ist Metzelder gemeint, Anm.d.Red.) geschrieben.

Das Verwaltungsgericht war von den Anwälten Metzelders angerufen worden. Sie hatten Beschwerde eingelegt, weil das Düsseldorfer Amtsgericht auf seiner Website mit Nennung des Namens über die Tatvorwürfe gegen Metzelder informiert hatte. Darin sahen die Anwälte des früheren Fußballers eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ihres Mandaten.

Das Verwaltungsgericht hat die Klage allerdings abgewiesen. Die entsprechende Pressemitteilung vom 4. September müsse nicht von der Homepage des Amtsgerichts entfernt werden, wie es Metzelders Anwälte gefordert hatten, so das Verwaltungsgericht. Das Amtsgericht dürfe auch künftig darüber berichten, ob die Anklage zugelassen wird. Das öffentliche Interesse habe in diesem Fall Vorrang. Der Text enthalte weder unsachliche Formulierungen noch eine unzulässige Vorverurteilung. Für Metzelder gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Strafverfahren die Unschuldsvermutung.

Metzelders Anwälte können noch Beschwerde einlegen

Laut der Pressemitteilung des Amtsgerichts Düsseldorf wirft die Staatsanwaltschaft dem 39-jährigen Metzelder vor, in 29 Fällen kinderpornografische Schriften verbreitet zu haben. Der ehemalige Fußballnationalspieler soll im vergangenen Jahr drei Frauen per Whatsapp entsprechende Bilder und Videos geschickt haben. Alle drei sind Zeuginnen in dem Verfahren.

Außerdem soll Metzelder, der für Schalke 04, Borussia Dortmund und Real Madrid spielte, laut Anklage Anfang September 2019 auf seinem Mobiltelefon 297 Dateien mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt besessen haben.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes ist noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann Beschwerde am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden (Az.: 20 L 1781/20).

Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Düsseldorf sagte, man könne keine weiteren Details über den Umfang des Geständnisses machen, weil es sich um Interna aus Gerichtsakten handeln würde. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Auch die Sprecherin des Amtsgerichts Düsseldorf machte keine Angaben und verwies auf die ursprüngliche Pressemitteilung. Metzelders Anwälte waren für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

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