Messerattacke in Dresden:Haftbefehl wegen Mordes

Mindestens 18 Mal hat der Angreifer im Dresdner Landgericht auf sein Opfer eingestochen. Auch der Ehemann der Ägypterin ist schwer verletzt. Nun wurde Haftbefehl erlassen.

Wegen der tödlichen Messerattacke im Dresdner Landgericht ist gegen den 28-jährigen Täter Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden. Die Staatsanwaltschaft Dresden teilte mit, der Mann habe mindestens 18 Mal auf sein Opfer eingestochen. Der bislang nicht vorbestrafte Deutschrusse habe sich zu der Tat bislang nicht geäußert.

Messerattacke in Dresden: Experten fordernmehr Sicherheit an Gerichten.

Experten fordernmehr Sicherheit an Gerichten.

(Foto: Foto: dpa)

Der 32-jährige Ehemann der Getöteten sei durch Messerstiche ebenfalls lebensgefährlich verletzt worden. Sein Zustand sei kritisch. Der Beschuldigte hatte im Dresdner Landgericht am Mittwoch in der laufenden Verhandlung die 32 Jahre alte Frau erstochen. In dem Berufungsprozess ging es um ein Beleidigungsdelikt. Vor einem Jahr soll der Angeklagte die aus Ägypten stammende Frau in Dresden als "Islamistin" und "Terroristin" beschimpft haben.

Unterdessen ist am Tag nach der Bluttat im Dresdner Landgericht ist eine Debatte über die Sicherheit in Gerichten entbrannt. "Wir müssen konkret die Gerichtsgebäude und damit auch die Bürger, die diese Gerichtsgebäude betreten, schützen", sagte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, am Donnerstag im ZDF-Morgenmagazin. Auch Sachsens Strafverteidiger forderten Kontrollen in Gerichten. Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) und der Chef des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richter sprachen sich gegen schärfere Kontrollen aus. In dem Dresdner Gerichtsgebäude gab es am Tag danach aus Angst vor Trittbrettfahrern eine Einlasskontrolle am Eingang.

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