Das Amtsgericht Leipzig hat die Schlagersängerin Melanie Müller am Dienstagmittag zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro verurteilt, weil sie mehrfach öffentlich den Hitlergruß gezeigt und Konzertbesucher animiert hat, es ihr gleichzutun. Beides ist ein Verstoß gegen Paragraf 86a StGB, der das öffentliche Zeigen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt. Teil des Urteils ist außerdem, dass Melanie Müller 0,69 Gramm eines Kokaingemischs sowie eine Ecstasy-Tablette besessen hat, ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Prozess wegen Hitlergruß:Gericht verurteilt Melanie Müller zu hoher Geldstrafe
Lesezeit: 2 Min.
Die Schlagersängerin soll mehrfach den Hitlergruß gezeigt und ihr Publikum dazu animiert haben. Die Strafe geht weit über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus.
Von Johannes Bauer, Leipzig
Lesen Sie mehr zum Thema