Prozess gegen Melanie Müller:Wann ist ein erhobener Arm ein Hitlergruß?

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Die Schlagersängerin Melanie Müller muss sich in Leipzig vor Gericht verantworten. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa)

Schlagersängerin Melanie Müller soll bei einem Konzert die verbotene Geste gezeigt haben. Ihr Anwalt sagt: Sie wollte nur das Publikum anfeuern.

Von Johannes Bauer, Kerstin Lottritz

Vor dem Gerichtssaal blickt sich Melanie Müller noch einmal kurz um. Sie trägt ein pinkfarbenes Outfit mit kurzer Hose, das den Blick auf ihre tätowierten Beine freigibt, ihre rechte Hand umklammert eine blaue Mappe. Die Kameras klicken, als sie zu ihrem Platz schreitet. Eigentlich ein Auftritt nach dem Geschmack der Schlagersängerin, in deren Leben Aufmerksamkeit schon lange eine wichtige Rolle spielt. Aber am Dienstagmorgen nimmt Müller als Angeklagte Platz in Saal 100 im Leipziger Amtsgericht.

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