Streit mit Boulevard-Zeitung:Gericht gibt Meghan Recht

Streit mit Boulevard-Zeitung: Herzogin Meghan im Januar 2020 in London.

Herzogin Meghan im Januar 2020 in London.

(Foto: DANIEL LEAL-OLIVAS/AFP)

Das Verfahren der Herzogin im Rechtsstreit gegen den Verlag der "Mail on Sunday" wird abgekürzt. Dabei ging es um einen privaten Brief Meghans an ihren Vater.

Herzogin Meghan hat im Rechtsstreit gegen den Verlag der Boulevardzeitung Mail on Sunday einen wichtigen Sieg errungen. Ein Richter des High Court in London hat am Donnerstag ein zusammenfassendes Urteil abgegeben und somit ein öffentliches Hauptverfahren mit Zeugenaussagen abgewendet. Zudem folgte der Richter der Auffassung von Meghans Anwälten, wonach sie durch die teilweise Veröffentlichung eines Briefs an ihren Vater in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt wurde.

In dem Rechtsstreit ging es um einen Brief, den die Herzogin von Sussex an ihren Vater Thomas Markle geschrieben hatte. Das Boulevardblatt veröffentlichte Teile des Briefes, wogegen die Frau von Prinz Harry klagte. Die 39-Jährige wollte sich damit dagegen wehren, dass ihr Privatleben von Boulevardmedien in der aller Öffentlichkeit ausgebreitet wird. Bislang hatte sich das Verfahren für Meghan aber eher als Bumerang erwiesen. Aus den Anhörungen und Sitzungsdokumenten gelangten zahlreiche Details aus dem Streit mit ihrem Vater an die Öffentlichkeit.

Die beiden liegen seit der Hochzeit Meghans mit dem mittlerweile 36 Jahre alten Harry im Frühjahr 2018 im Clinch. Thomas Markle hatte seine Teilnahme an dem Spektakel mit Hunderttausenden Schaulustigen in Windsor kurzfristig abgesagt - aus gesundheitlichen Gründen, wie er es darstellt. Seitdem sind die beiden zerstritten. Den handgeschriebenen Brief Meghans hatte der Senior selbst an die Journalisten der Mail on Sunday gegeben. Er habe damit sein öffentliches Image wieder aufbessern wollen, begründete er den Schritt.

Zuvor hätten Freunde Meghans ihn in einem Interview in schlechtem Licht dargestellt, findet er. Meghan wollte nach eigenen Angaben mit dem Schreiben reinen Tisch machen. Doch Thomas Markle zufolge war darin nichts als Kritik. "In dem Brief stand nicht, dass sie mich liebt. Nicht einmal wie es mir geht, wurde darin gefragt. Keine Sorge über die Tatsache, dass ich einen Herzinfarkt erlitten hatte, kam darin zum Ausdruck und keine Fragen zu meiner Gesundheit", hieß es in einer schriftliche Stellungnahme vor Gericht. Meghan habe die Vater-Tochter-Beziehung mit dem Brief aufkündigen wollen, ist sich Thomas Markle sicher.

Aus Sicht von Meghan und Harry ist der Rentner selbst zum Opfer der Medien geworden. Die ehemalige Schauspielerin wirft den Journalisten vor, den Streit mit ihrem Vater erst angefacht zu haben, um darüber berichten zu können. Thomas Markle sei belästigt, ausgenutzt, manipuliert und erniedrigt worden, hieß es in einer Stellungnahme von Meghans Anwalt. Abgesagt hatte der Brautvater seine Teilnahme an der Hochzeit laut Meghans Anwälten bereits einige Tage vor seinem Herzinfarkt, weil er sich wegen eines Berichts in der Mail on Sunday geschämt habe. Das Blatt hatte aufgedeckt, dass Markle für gestellte Paparazzi-Aufnahmen posiert hatte, die ihn bei Vorbereitungen zu dem Fest zeigen sollten.

Zum Ärger der Royals ließ sich Thomas Markle seitdem immer wieder interviewen und packte gegen Geld aus, wie er inzwischen offen zugibt - für die britische Königsfamilie ein unverzeihlicher Tabubruch. Im Kern des Verfahrens vor Gericht stand aber die Frage, wie viel Recht auf Privatsphäre Royals wie Meghan und Harry beanspruchen dürfen und wie schwer das Recht der Öffentlichkeit auf Informationen über die Super-Promis wiegt.

Urheberrechtsfrage noch ungeklärt

Meghans Anwälte hatten für ein zusammenfassendes Urteil argumentiert, dem der Richter nun nachgekommen ist. In der Urteilsbegründung hieß es: "Die Klägerin hatte die nachvollziehbare Erwartung, dass die Inhalte des Briefes privat bleiben würden." Die Mail on Sunday habe dies verhindert.

Noch nicht endgültig entschieden hat das Gericht über die Frage, inwieweit auch Meghans Urheberrechte durch die Veröffentlichung des Briefs beeinträchtigt wurden. Zwar sah der Richter eine Rechtsverletzung als gegeben an, geklärt werden müsse aber noch, ob Meghan alleinige Urheberin des Briefs war. Das Schreiben war von der Presseabteilung des Palasts redigiert worden. Zu dieser Frage sowie zu der Höhe des Schadenersatzes, der Meghan zusteht, soll es eine weitere Anhörung am 2. März geben.

Meghan zeigte sich froh über das Urteil. Sie sei dankbar, dass der Verlag und die Zeitung nun für ihre "illegalen und menschenverachtenden Praktiken" zur Rechenschaft gezogen würden, hieß es in einer Mitteilung. "Wir alle verlieren, wenn Fehlinformationen sich besser verkaufen als die Wahrheit und Unternehmen ihr Geschäftsmodell darauf aufbauen, von dem Schmerz (anderer) Leute zu profitieren", so Meghan. Ein Sprecher des Verlags der Mail on Sunday, Associated Newspapers, sagte, man sei überrascht und enttäuscht von dem Urteil und werde in Erwägung ziehen, Berufung dagegen einzulegen.

Meghan und Harry leben inzwischen mit ihrem einjährigen Sohn Archie im kalifornischen Santa Barbara, nachdem sie sich vor einem knappen Jahr aus dem engeren Kreis der britischen Königsfamilie verabschiedet hatten. Auch dabei spielte der Wunsch auf ein Leben ohne ständige Beobachtung durch Boulevardmedien eine Rolle. Auf der anderen Seite vermarkten die beiden inzwischen mit millionenschweren Deals mit Streamingdiensten wie Netflix und Spotify nichts anderes als die eigene Berühmtheit.

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