Marwa-Prozess in Dresden:Lang ersehnte Post aus Russland

Der Verteidiger wollte gerade sein Plädoyer halten, als das Schreiben aus Russland eintrifft. Darin enthalten: Informationen über den psychischen Zustand des Angeklagten.

Eigentlich ist das Urteil im Prozess um die ermordete Ägypterin für Mittwoch erwartet worden. Ob es bei diesem Zeitplan bleibt, ist fraglich. Denn das lang erwartete Schreiben der russischen Generalstaatsanwaltschaft ist nun endlich in Dresden eingetroffen - kurz bevor der Pflichtverteidiger von Alex W. mit seinem Plädoyer beginnen wollte.

Marwa-Prozess in Dresden: Er verbirgt sich unter seiner Kapuze: Wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht, kommt Alex W. für die tödliche Attacke auf Marwa El-Sherbini lebenslang in Haft.

Er verbirgt sich unter seiner Kapuze: Wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht, kommt Alex W. für die tödliche Attacke auf Marwa El-Sherbini lebenslang in Haft.

(Foto: Foto: dpa)

Die Antwort auf ein Rechtshilfe-Ersuchen zum Grund für die Ausmusterung des mutmaßlichen Mörders der Ägypterin Marwa El-Sherbini kann nun den Prozess gegen Alex W. im Dresdner Landgericht verzögern. "Wir treten noch mal in die Beweisaufnahme ein", sagte die Vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer, Birgit Wiegand, vor dem Schlussvortrag des Pflichtverteidigers.

In dem zunächst nur grob übersetzten Schreiben ist von einer psychischen Erkrankung die Rede. Am Dienstag soll nun noch einmal der Sachverständige gehört werden, der Alex W. als voll schuldfähig bezeichnet hatte.

Ob das Urteil noch wie geplant an diesem Mittwoch gesprochen werde, sei offen, sagte Wiegand der Deutschen Presse- Agentur dpa. Staatsanwalt und Nebenklage-Anwälte hatten zuvor für die Höchststrafe plädiert.

Er habe die Tat "kaltblütig geplant" - zu diesem Ergebnis kommt die Staatsanwaltschaft, die im Landgericht Dresden über das Schicksal des Mannes urteilen muss, der im Juli die Ägypterin Marwa El-Sherbini im Gerichtssaal mit 31 Messerstichen getötet hat. Sie forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe für den mutmaßlichen Täter Alex W.

Oberstaatsanwalt Frank Heinrich wirft ihm nicht nur Kalblütigkeit vor, sondern auch, dass er die Tat vor den Augen des dreijährigen Kindes und des Ehemannes von Marwa El-Sherbini während einer öffentlichen Gerichtsverhandlung "geradezu inszeniert" habe. Er habe die Eheleute aus Heimtücke und niedere Beweggründen mit einem Messer angegriffen. Der Staatsanwalt forderte, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit wäre eine vorzeitige Entlassung bereits nach 15 Jahren Gefängnis nicht möglich.

"Bloßer Hass auf Moslems"

Alex W. habe aus "bloßem Hass auf Nichteuropäer und Moslems" gehandelt, weil er ihnen kein Lebensrecht in Deutschland zugestand und sie vernichten wollte, sagte Heinrich. Dieser unbändige Ausländerhass ziehe sich wie ein roter Faden durch das Leben des Angeklagten. Selbst die Erklärung des Spätaussiedlers sei von keinerlei Einsicht getragen gewesen. Der 28-Jährige habe in der Verhandlung lediglich "ein widerliches Selbstmitleid" an den Tag gelegt, sagte Heinrich.

Dem Angeklagten wird Mord an der 31-jährigen schwangeren Ägypterin und versuchter Mord an deren 32-jährigem Ehemann sowie gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Alex W. hatte am 1. Juli im Dresdner Landgericht während einer Berufungsverhandlung auf das Paar eingestochen. Die Frau starb noch im Gerichtssaal, ihr Mann wurde schwer verletzt. In der Berufungsverhandlung, in der sich die Tat ereignete, war es um eine gegen W. verhängte Geldstrafe wegen Beleidigung gegangen. Er hatte die Ägypterin und deren Kind auf einem Dresdner Spielplatz unter anderem als Terroristen beschimpft.

Oberstaatsanwalt Heinrich sagte, der Angeklagte habe "in Killermanier wie ein Berserker auf die Frau und ihren Mann eingestochen, der sie schützen wollte". Er habe gnadenlos noch auf die Frau eingestochen, als die bereits blutüberströmt auf dem Boden gelegen habe. "Es liegt auf der Hand, dass sein Motiv Hass auf Muslime war." Der Angeklagte hatte die Messerattacke gestanden, bestritt aber einen Tötungsvorsatz und ausländerfeindliche Motive. Der psychiatrische Gutachter hält ihn für voll schuldfähig und schloss eine Affekttat aus.

Der Anwalt des Witwers, Heiko Lesch, sprach von einem "absolut verachtenswerten" Motiv. Der generelle Hass gegen Muslime habe sich vor der Tat immer mehr auf Marwa El-Sherbini kanalisiert. Der ägyptische Anwalt Khaled Othman, der in dem Prozess die Mutter des Opfers vertritt, forderte "die höchste Strafe, die möglich ist". Zugleich beklagte er, dass es bis zur Tat in Dresden wie an allen anderen sächsischen Gerichten keine besonderen Einlasskontrollen gegeben habe. Es müsse nun geklärt werden, warum der Mörder mit der Tatwaffe zur Verhandlung habe kommen können.

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