SelbstbestimmungsgesetzMit Walrossbart ins Frauengefängnis?

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Mit Leopardenbluse, Goldklunkern und rot geschminkten Lippen trat Marla Svenja Liebich im Landgericht Leipzig auf.
Mit Leopardenbluse, Goldklunkern und rot geschminkten Lippen trat Marla Svenja Liebich im Landgericht Leipzig auf. Sebastian Willnow/picture alliance/dpa

Als Marla Svenja Liebich noch einen männlichen Vornamen trug, wurde die queerfeindliche Rechtsextremistin unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt. Nun wurde sie zum Haftantritt in ein Frauengefängnis geladen, doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Marla Svenja Liebich soll demnächst eine anderthalbjährige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz antreten. So steht es in der „Ladung zum Strafantritt“, den die Staatsanwaltschaft Halle an die „sehr geehrte Frau Liebich“ gerichtet hat, verbreitet auf der Plattform X von Frau Liebich höchstselbst. Es geht um Volksverhetzung, Billigung eines Angriffskriegs, Beleidigung und ein paar andere Sachen. Hinter der höflichen Anrede und den vielen Paragrafen schreitet die Staatsgewalt zur einschneidenden Sanktion – Freiheitsentzug.

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