Mannheim: Kachelmann-Prozess:Gutachter darf nicht aussagen

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Wegen möglicher Befangenheit bleibt ein Gutachter der Verteidigung vom Prozess gegen Jörg Kachelmann ausgeschlossen. Indes wird mit Spannung die Aussage des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers erwartet.

Als sie mit ihrem Anwalt am Mannheimer Landgericht vorfährt, trägt sie eine dunkle Sonnenbrille und hält sich zusätzlich die Hand vor die Augen: Die Radiomoderatorin, die TV-Meterologe Jörg Kachelmann wegen Vergewaltigung angezeigt hat, möchte ihr Gesicht vor der Öffentlichkeit verbergen .

Das mutmaßliche Opfer, eine 37-jährige Radiomoderatorin, bei ihrer Ankunft am Mannheimer Landgericht. (Foto: dapd)

Eigentlich hätte der Prozess gegen den Wettermorderator mit den Einlassungen des mutmaßlichen Opfers in eine entscheidende Phase gehen sollen. Die Vernehmung war für den späten Vormittag geplant. Doch sie musste auf den kommenden Montag verschoben werden.

Die Aussage der 37-Jährigen wurde aus Zeitgründen vertagt. Die Verzögerung ergab sich weil die Richter über den gegen sie gerichteten Befangenheitsantrag der Verteidigung zu beraten hatten.

Denn die Anwälte von Jörg Kachelmann hatten erneut einen Befangenheitsantrag gegen Richter des Mannheimer Landgerichts gestellt. Der Angeklagte habe die Besorgnis, dass die Richter ihm und der Aussage der Nebenklägerin "nicht mit der gebotenen Distanz und Unparteilichkeit" gegenüberträten, erklären die Verteidiger. Schon zu Beginn des Prozesses hatten sie Anwälte einen solchen Antrag gestellt.

Nun müssen andere Richter des Landgerichts über den Befangenheitsantrag von Kachelmanns Verteidigung entscheiden. Der Vorsitzende Richter Michael Seidling ordnete an, dass das Verfahren gleichwohl am kommenden Montag mit der Anhörung des mutmaßlichen Opfers fortgesetzt werde. Seidling begründete dies mit der Terminnot eines der bestellten Sachverständigen.

Eine Schlappe musste die Verteidigung an diesem Mittwoch indes bereits einstecken: Das Gericht lehnte am Morgen einen Antrag ab, den wegen Befangenheitsvorbehalten abgelehnten Rechtsmediziner Bernd Brinkmann doch wieder zum Prozess zuzulassen. Kachelmanns Verteidiger hatten mit einem langen Schriftsatz versucht, die Zulassung noch zu erreichen.

Brinkmann hatte in einer Stellungnahme die These vertreten, das mutmaßliche Opfer habe sich möglicherweise seine Verletzungen selbst zugefügt.

Der angeklagte 52-jährige Schweizer hat die Vergewaltigungsvorwürfe seiner Ex-Geliebten gegen ihn stets bestritten.

© dpa/AFP/dapd/jobr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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