Mannheim:Helmpflicht gilt trotz Turban

Ein Sikh-Anhänger wollte aus religiösen Gründen ohne Helm mit dem Motorrad fahren.

Ein Turban tragender Sikh-Anhänger hat beim Motorradfahren keinen Anspruch darauf, aus religiösen Gründen von der Helmpflicht befreit zu werden. Mit seiner Klage gegen die Stadt Konstanz für eine religionsbedingte Fahrerlaubnis ohne Helm ist ein Sikh nun vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg gescheitert. Die Glaubensfreiheit kollidiere mit dem Grundrecht Dritter auf psychische und physische Unversehrtheit, teilte das Gericht in Mannheim mit (Az.: 10 S 30/16). Fahrer mit Helm seien nach einem Unfall zudem eher in der Lage, Erste Hilfe zu leisten oder Rettungskräfte zu rufen. Zuvor hatte der Mann aus Freiburg argumentiert, er müsse aufgrund seiner Religion stets einen Turban tragen und könne beim Motorradfahren keinen Helm tragen.

© SZ vom 05.09.2017 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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