Brand am Ballermann:Alle acht Deutsche aus U-Haft entlassen

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Acht deutsche Kegelbrüder, die nach dem Brand des Restaurants "Why Not" in Untersuchungshaft saßen, werden auf freien Fuß gesetzt.
Acht deutsche Kegelbrüder, die nach dem Brand des Restaurants "Why Not" in Untersuchungshaft saßen, werden auf freien Fuß gesetzt. (Foto: dpa)

Den Mitgliedern eines Kegelclubs aus Münster war vorgeworfen worden, das Dach einer Kneipe in Brand gesetzt zu haben. Nacheinander konnten sie das Gefängnis auf Mallorca nun verlassen.

Die acht Touristen aus Deutschland, die auf Mallorca seit knapp zwei Monaten unter dem Vorwurf der Brandstiftung in Untersuchungshaft sitzen, sind wieder auf freiem Fuß. Die Hobbykegler verließen das Gefängnis in Palma am späten Freitagabend nacheinander und wurden draußen von Verwandten, Freunden und Anwälten herzlich in Empfang genommen. Kurz vor Mitternacht habe der letzte Deutsche das Centro Penitenciario verlassen, bestätigte ein Mitarbeiter der Haftanstalt nördlich der Inselhauptstadt der Deutschen Presse-Agentur.

Der zuständige Ermittlungsrichter hatte zuvor auf Antrag der Verteidigung die Freilassung auf Kaution in Höhe von jeweils 12 000 Euro gewährt, teilte die Justiz der spanischen Urlaubsinsel mit. Die Mitglieder eines Münsteraner Kegelclubs dürfen nun sofort nach Deutschland zurückkehren.

Zu ihrem Glück waren die vom Richter festgesetzten Kautionszahlungen rechtzeitig vor dem Wochenende eingetroffen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Justizkreisen erfuhr. Andernfalls hätten sie noch mindestens bis Montag hinter Gittern bleiben müssen, da Überweisungen nur von montags bis freitags ausgeführt werden.

Den Deutschen, die fast alle unter 30 sind, wird vorgeworfen, am 20. Mai kurz nach ihrer Ankunft auf der Insel einen Brand in der Nähe des Ballermanns an der Playa de Palma ausgelöst zu haben. Sie sollen vom Balkon ihrer Hotelzimmer brennende Kippen und Alkohol auf das Schilfdach der Terrasse einer darunterliegenden Gaststätte geworfen haben. Das Dach fing Feuer und zwei Gaststätten, eine Wohnung und Teile des Restaurants wurden beschädigt. Zwei Menschen erlitten leichte Verletzungen.

Die Touristen bestreiten, das Feuer gelegt zu haben. Der Richter sah sie trotzdem als dringend tatverdächtig an und hatte ihnen bisher eine Freilassung auf Kaution verweigert, unter anderem auch deshalb, weil er eine Fluchtgefahr sah. Die überraschende Wende ist wohl dem Einsatz der jungen spanischen Anwältin Maria Barbancho Saborit zu verdanken, die erst kürzlich zur Verstärkung des deutsch-spanischen Verteidigungsteams verpflichtet worden war. In den vergangen Tagen hatte sie unter anderem ein Foto als entlastendes Beweismittel herangeschafft, auf dem ein rauchender Unbekannter auf dem Balkon des Nachbarzimmers der Gruppe zu sehen ist, der als Täter ebenfalls in Frage käme.

Die Touristen können noch immer zu einem Freiheitsentzug zwischen einem und drei Jahren verurteilt werden

Dieses Foto habe dazu beigetragen, dass sich die Staatsanwaltschaft in Palma am vergangenen Dienstag erstmals für die Freilassung der von deutschen Medien "Kegelbrüder" getauften jungen Männer ausgesprochen habe, erklärte Anwältin Barbancho Saborit.

Die Deutschen dürfen sich glücklich schätzen, denn Ermittlungen können in Spanien sehr lange dauern. Entsprechend lang sind oft auch die Zeiten in Untersuchungshaft. Bei Verbrechen, die mit drei oder mehr Jahren geahndet werden können, kann die U-Haft sich zwei Jahre hinziehen. Unter bestimmten Umständen kann sie sogar um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Der Gruppe gehörten ursprünglich insgesamt 13 Urlauber an. Einer von ihnen war bereits am Tag nach dem Brand ohne Auflagen auf freien Fuß gesetzt worden. Er hatte nachweisen können, dass er zum Zeitpunkt, als das Feuer ausbrach, unter der Dusche war. Vier weitere Tatverdächtige hatten das Gefängnis in Palma nach Kautionszahlungen von jeweils 12 000 Euro nach rund zweieinhalb Wochen ebenfalls unter Auflagen verlassen dürfen. Dem Vernehmen nach durften sie Mallorca verlassen und nach Hause zurückfliegen.

Beendet ist die Angelegenheit für die zwölf Deutschen damit aber noch nicht. Denn die Ermittlungen gehen weiter. Wenn sie irgendwann doch angeklagt und der fahrlässigen Brandstiftung für schuldig befunden werden, können sie auf Mallorca zu einem Freiheitsentzug zwischen einem und drei Jahren verurteilt werden, wie spanische Anwälte der Deutschen Presse-Agentur erklärten. Bei vorsätzlicher Brandstiftung seien Haftstrafen von bis zu sechs Jahren vorgesehen, hieß es. Bei Vorsatz und der Gefährdung von Menschenleben könne das Urteil auch deutlich schärfer ausfallen.

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