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Magnus Gäfgen:Kindsmörder gibt nicht auf

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Magnus Gäfgen klagt weiter. Der Mörder des Bankierssohn Jakob von Metzler will gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorgehen, der seine Folterklage abgelehnt hat.

Der Kindsmörder Magnus Gäfgen will sein Scheitern nicht akzeptieren. Die Ablehnung seiner Grundrechtsbeschwerde durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte will er nun von der Großen Kammer dieses Gerichts in Straßburg überprüfen lassen. Das bestätigte Gäfgens Anwalt, Michael Heuchemer.

Heuchemer beruft sich vor allem darauf, dass es bei der Entscheidung vom 30. Juni ein abweichendes Votum einer bulgarischen Richterin gegeben habe.

Gäfgen ist wegen Mordes an dem Bankierssohn Jakob von Metzler zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte ihn im September 2002 entführt und getötet. Gäfgens Grundrechtsbeschwerde bezog sich darauf, dass ihm ein Polizist in einem Verhör mit nie gekannten Schmerzen gedroht habe.

Damit habe die Bundesrepublik Deutschland gegen das Folterverbot und das Recht auf ein faires Verfahren gemäß der Genfer Konvention verstoßen, hatten Gäfgens Prozessvertreter argumentiert.

Der Straßburger Gerichtshof stellte in seinem Urteil (Az: 22978/05) fest, dass die Folterandrohung Frankfurter Polizisten gegen Gäfgen ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention darstellt. Gäfgen habe jedoch Genugtuung erhalten. Denn die deutschen Gerichte hätten "ausdrücklich und unzweideutig anerkannt", dass die Folterdrohungen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstießen.

Außerdem seien die beiden Polizeibeamten strafrechtlich verfolgt und verurteilt worden. Damit seien Mittel ergriffen worden, um die Nachteile Gäfgens auszugleichen.

Die Entscheidung der Kammer erging mit sechs gegen eine Stimme. Die Gegenstimme gab eine Richterin aus Bulgarien ab. Rechtsanwalt Heuchemer sieht darin eine Unterstützung seines Antrags auf Überprüfung des Urteils. Dieses weiche ab von der gängigen Rechtsprechung des Gerichtshofs für Menschenrechte zum Beispiel im Fall des Brechmitteleinsatzes bei Drogendelikten.

Rechtsanwalt Heuchemer kündigte daraufhin an, bis zum 30. September, also innerhalb der dafür gesetzten Drei-Monats-Frist, eine Überprüfung dieser Entscheidung durch die Große Kammer zu beantragen. Die Große Kammer könne angerufen werden, wenn einer Entscheidung der unteren Instanz "schwerwiegende Rechtsfehler zugrunde" lägen, sagte Heuchemer.

Gäfgen hatte nach dem Mord an dem elfjährigen Jakob von dessen Eltern eine Million Euro Lösegeld verlangt und die Leiche in einem osthessischen Tümpel versteckt.

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