Magnus Gäfgen:Jakobs Mörder beantragt neues Verfahren

Magnus Gäfgen, der Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler, gibt nicht auf: Der Anwalt des Jurastudenten will nun einen neuen Prozess anstrengen.

Als Jurastudent ist Magnus Gäfgen mit den Möglichkeiten des juristischen Systems bestens vertraut: Der Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler hat bereits vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt, um eine Wiederaufnahme seines Verfahrens zu erreichen. Und Gäfgen führt gegen das Land Hessen einen Prozess auf Schadenersatz - weil ihn das Geschehen rund um seine Verhaftung und Vernehmung schwer traumatisiert habe. Nun hat der Anwalt des zu lebenslanger Haft verurteilten Kindermörders für seinen Mandanten eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens beantragt.

Metzler-Mörder Gäfgen zieht vor Europäischen Gerichtshof

Magnus Gäfgen 2003 bei seinem Prozess vor dem Frankfurter Landgericht: Der zu lebenslanger Haft verurteilte ehemalige Jurastudent will nun ein neues Verfahren anstrengen.

(Foto: dpa)

Er habe ein entsprechendes Gesuch beim Schwurgericht in Darmstadt eingereicht, sagte Michael Heuchemer, Gäfgens Rechtsbeistand, der Nachrichtenagentur AFP. Der Jurist beruft sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Juni 2010, der Gäfgen teilweise Recht gegeben habe.

Es geht um widerrechtlich erlangte Beweise

Die Straßburger Richter hatten die Gewaltdrohungen gegen Gäfgen durch deutsche Polizisten während seines Verhörs als Verstoß gegen das Verbot "unmenschlicher Behandlung" gerügt.

Seinen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stützt Heuchemer auf den Umstand, dass in dem Prozess gegen Gäfgen Beweismittel verwendet wurden, die die Polizei unter Androhung vom Misshandlungen erhalten hatte. Jurastudent Gäfgen hatte die Polizisten unter dem Druck der Drohungen zu dem Teich geführt, in den er die Leiche des elfjährigen Jakob geworfen hatte. Die Frage, ob die Verwendung der widerrechtlich erlangten Beweise zulässig war, könne nur in einem Wiederaufnahmeverfahren in Deutschland beantwortet werden, betonte Anwalt Heuchemer.

Der Straßburger Gerichtshof hatte Gäfgens Vorwurf, sein Prozess in Deutschland sei nicht fair gewesen, abgewiesen. Die Verwendung der unter Gewaltandrohung erzwungenen Beweismittel habe das Urteil nicht entscheidend beeinflusst - zudem habe Gäfgen die Tat vor Gericht gestanden. Er habe damit keine Grundlage, einen neuen Prozess zu beantragen, heißt es in dem Urteil.

Sechs der 17 Richter kamen jedoch zu einem anderen Schluss: Nach ihrer Auffassung war der Strafprozess gegen Gäfgen nicht fair, weil dabei "sachliche Beweismittel" - gemeint sind vor allem die Leiche des Kindes und Reifenspuren von Gäfgens Auto - zugelassen wurden, die unter Verletzung des Folterverbots sichergestellt worden waren.

Festnahme nach der Geldübergabe

Der heute 35-jährige Gäfgen hatte den Jungen Ende September 2002 unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt und erstickt, um Lösegeld von den Eltern erpressen. Kurz nachdem er drei Tage später eine Million Euro bei einer Straßenbahnhaltestelle abholte, wurde er festgenommen. Während seines Verhörs drohten Polizisten dem Jura-Studenten mit Misshandlungen.

Sie handelten dabei auf ausdrückliche Anordnung des damaligen Frankfurter Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner. Daschner sagte später aus, er habe angenommen, der Junge lebe noch. Ihm sei es darum gegangen, das Kind zu retten.

Gäfgen war Ende Juli 2003 wegen erpresserischen Menschenraubs und Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er ist derzeit im Gefängnis von Schwalmstadt in Hessen inhaftiert.

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