Mädchenmörder aus dem Elsass:Lebenslänglich für "Pierrot, den Verrückten"

Ein Franzose wurde wegen der bestialischen Ermordung von zwei Mädchen und einer Frau verurteilt. Er sieht sich als Opfer eines Komplotts.

Der elsässische Gewaltverbrecher Pierre Bodein ist wegen der bestialischen Ermordung von zwei Mädchen und einer Frau zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Straßburger Schwurgericht ordnete für den 59-jährigen zugleich eine 30-jährige Sicherheitsverwahrung an.

Dies ist im französischen Strafrecht die Höchststrafe. Die 16 Mitangeklagten, die alle mit dem Täter verwandt sind, wurden mangels Beweisen freigespochen. Bodein, den mehrere Genanalysen und Zeugenaussagen schwer belasteten, beteuerte bis zuletzt seine Unschuld und bezeichnete sich als Opfer eines "Komplotts".

Der "Pierrot le fou" (Pierrot der Verrückte) genannte Gewalttäter, der 35 Jahre seines Lebens in Gefängnissen und geschlossenen psychiatrischen Anstalten verbracht hat, wurde für schuldig befunden, zwei Mädchen im Alter von zehn und 14 Jahren sowie eine 38-jährige Frau verschleppt, brutal misshandelt und anschließend ertränkt zu haben.

Ihre entsetzlich zerstümmelten Leichen wurden im Frühjahr 2004 nahe Straßburg in verschiedenen Bächen entdeckt. Gerichtsmedizinern zufolge hatte der Mörder seinen Opfern die Geschlechtsteile aus dem Leib geschnitten. Angehörige und Gutachter belasteten Bodein vor Gericht schwer.

Geistige Unzurechnungsfähigkeit vorgetäuscht

Ehemalige Partnerinnen und zwei leibliche Töchter beschrieben ihn als sexuell pervers und gewalttätig. Ein Gutachter bezeichnete ihn als ein "Raubtier" auf ständiger Suche nach Frauen und Mädchen.

Andere Experten verwiesen auf seine Fähigkeit, sich verrückt zu stellen. Er habe im Laufe der Jahre über 50 Gutachter manipuliert und geistige Unzurechnungsfähigkeit vorgetäuscht, sagte ein Psychiater.

"Pierrot le Fou" war erst drei Monate vor der Mordserie frühzeitig aus der Haft entlassen worden. Sein Fall löste damals in Frankreich eine heftige Kontroverse über den Umgang mit Wiederholungstätern aus.

Neben dem 59-Jährigen saßen insgesamt 16 Mitglieder seiner Großfamilie, einer von Sozialhilfe lebenden Sippe aus ehemaligen Korbmachern, auf der Anklagebank. Einem von ihnen wurde Mittäterschaft bei der Vergewaltigung und Ermordung der zehnjährigen Jeanne-Marie zur Last gelegt, den anderen unter anderem unterlassene Hilfeleistung und Verschleierung einer Straftat.

Die teilweise geistig zurückgebliebenen und von Alkoholsucht gezeichneten Mitangeklagten bestritten die Taten. Sie nahmen die Freisprüche sichtlich erleichtert an. Bodein lauschte dem Urteil regungslos.

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