BGH-Entscheidung:Verdächtiger im Fall Madeleine bleibt lange im Gefängnis

Verdächtiger im Fall Maddie

In der JVA Kiel verbüßt Christian B. derzeit eine Haftstrafe.

(Foto: Carsten Rehder/dpa)

Die aktuelle Haftstrafe des 43-Jährigen endet im Januar. Nun muss der Mann wegen der Vergewaltigung einer alten Frau weitere sieben Jahre ins Gefängnis.

Der Mordverdächtige im Fall Madeleine McCann bleibt noch für längere Zeit im Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision von Christian B. gegen ein Ende vergangenen Jahres ergangenes Urteil wegen der Vergewaltigung einer älteren US-Amerikanerin 2005, wie am Freitag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Damit kommt der 43 Jahre alte Deutsche, der derzeit die letzten Wochen einer anderen Haftstrafe verbüßt, nicht in naher Zukunft frei.

Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermitteln gegen den mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter wegen Mordverdachts im Fall Madeleine McCann, wie sie Anfang Juni öffentlich gemacht hatten. Ein Haftbefehl wurde deswegen bisher allerdings nicht erwirkt. Ohne seine früheren Verurteilungen säße der Mann also nicht in Untersuchungshaft, sondern wäre auf freiem Fuß.

Das damals drei Jahre alte britische Mädchen war 2007 spurlos aus einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz verschwunden. Das Schicksal blieb mehr als ein Jahrzehnt lang ungeklärt, bis die deutschen Ermittler Christian B. als Verdächtigen präsentierten. Sie gehen davon aus, dass Madeleine nicht mehr am Leben ist.

Seine Argumentation: Die deutschen Behörden seien nicht zur Strafverfolgung befugt gewesen

Der Verdächtige, der zeitweise in Portugal lebte, sitzt seit Februar in Kiel eine alte Haftstrafe ab, die das Amtsgericht Niebüll 2011 wegen Drogenhandels verhängt hatte. Sie endet am 7. Januar. Eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung war am Landgericht Braunschweig erst diese Woche abgelehnt worden.

Im Dezember 2019 hatte das Landgericht Braunschweig den Mann wegen der Vergewaltigung einer 72 Jahre alten US-Amerikanerin in Portugal im Jahr 2005 verurteilt. Die verhängte Gesamtstrafe beläuft sich auf sieben Jahre Haft. Dieses Urteil ist jetzt rechtskräftig.

Seine Revision hatte der Mann vor allem auf das Argument gestützt, dass die deutschen Behörden gar nicht zur Strafverfolgung befugt gewesen seien. Nach seiner Auffassung fehlte dafür die Zustimmung der portugiesischen Behörden, die ihn in der Vergangenheit wegen anderer Vorwürfe auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls nach Deutschland überstellt hatten. Ohne eine solche Zustimmung darf eine Person, die an einen anderen Staat ausgeliefert wurde, eigentlich nicht wegen Taten belangt werden, die sie noch vor der Übergabe begangen hat.

Der BGH hatte sich mit dieser Frage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt. Die Luxemburger Richter hatten im September entschieden, dass der Mann sich in diesem speziellen Fall nicht auf den sogenannten Grundsatz der Spezialität berufen kann. Auf dieser Grundlage wiesen die BGH-Richter nun die Revision zurück. Auch die sonstige Überprüfung des Braunschweiger Urteils habe keine Rechtsfehler ergeben, hieß es in der Mitteilung.

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