Fall Madeleine McCann:Neue Anwälte für den Verdächtigen

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Hier in der JVA Kiel sitzt Christian B. derzeit wegen einer Drogensache ein. (Foto: dpa)

Der in Kiel einsitzende Christian B. wird jetzt unter anderem von dem bekannten Strafverteidiger Johann Schwenn vertreten, der einst Wettermoderator Jörg Kachelmann vor Gericht half.

Die Verteidiger des im Fall Madeleine McCann des Mordes verdächtigen Deutschen Christian B. haben ihr Mandat niedergelegt. Dies sei der zuständigen Ermittlungsbehörde angezeigt worden, teilten die Anwälte Jan-Christian Hochmann und David Volke mit. Eine Begründung für die Rückgabe des Mandats, das sie wohl erst in der vergangenen Woche erhalten hatten, wollten sie am Mittwoch auf Nachfrage nicht abgeben.

Von nun an wird B. von dem Anwalt Friedrich Fülscher aus Kiel und dem Hamburger Strafverteidiger Johann Schwenn vertreten. Schwenn vertrat 2010/2011 den Wettermoderator Jörg Kachelmann, der damals beschuldigt wurde, seine Ex-Freundin vergewaltigt und verletzt zu haben. Kachelmann wurde freigesprochen und verklagte die Frau, die ihn beschuldigt hatte, erfolgreich vor einem Zivilgericht.

Fall Madeleine McCann
:"Nicht eine Minute aus den Augen lassen"

Ein Informant warnte die Polizei schon vor Jahren vor dem nun Verdächtigen im Fall der vermissten Maddie. Gegen Christian B. wird auch in anderen Zusammenhängen ermittelt.

Von Peter Burghardt

Am vergangenen Mittwoch hatten das Bundeskriminalamt (BKA) und die Staatsanwaltschaft Braunschweig überraschend bekannt gegeben, dass der 43-jährige Christian B. unter Verdacht steht, Madeleine McCann getötet zu haben. Die damals Dreijährige war am 3. Mai 2007 spurlos aus einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz verschwunden. B. lebte zwischen 1997 und 2005 überwiegend an der Algarve. Seinen Lebensunterhalt soll er durch Gelegenheitsjobs, aber auch durch Wohnungseinbrüche und Drogengeschäfte bestritten haben.

Scotland Yard führt den Fall offiziell noch immer als Vermisstensache. Die Ermittler in Deutschland sind allerdings überzeugt, dass das Kind tot ist. Sie halten es für möglich, dass B. zunächst vorhatte, in das Appartement der McCanns einzubrechen und dort Wertsachen zu stehlen, dann aber spontan das Kind entdeckte und seine Tatabsicht änderte.

In der Sendung "Aktenzeichen XY... ungelöst" rief die Polizei Zeugen auf, sich zu melden. Die Behörden veröffentlichten Fotos zweier Fahrzeuge, die B. dort genutzt haben soll und Bilder aus dem Inneren eines Hauses. Außerdem nannten sie zwei portugiesische Handynummern. Einer der Nummern ordnen sie B. zu, von der anderen Nummer soll B. kurz vor dem Verschwinden Maddies einen Anruf erhalten haben. Der entscheidende Hinweis, um B. des Mordes an Madeleine McCann zu überführen, fehlt den Ermittlern aber offenbar noch.

Johann Schwenn aus Hamburg, hier ein Archivbild aus dem Jahr 2017, hat die Verteidigung von Christian B. übernommen. (Foto: Volker Wiciok)

B. sitzt seit Oktober 2018 wegen eines Drogendeliktes in der Justizvollzugsanstalt Kiel ein. Aus Sicherheitsgründen sei er in eine Einzelzelle in einem anderen Gefängnistrakt verlegt worden, sagte Schleswig-Holsteins Justizminister Claus Christian Claussen (CDU) im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags. Der Mann dürfe auch nur einzeln und in Begleitung von Wachpersonal aus der Zelle. So wolle man verhindern, dass es zu Attacken von Mitgefangenen komme.

Gab es eine Justizpanne?

Im Landtag ging es auch um die Frage, ob eine Justizpanne im Herbst 2018 dazu geführt hat, dass der mehrfach vorbestrafte B. für einige Wochen freikam. Damals hatte B. im niedersächsischen Wolfenbüttel eine 14-monatige Haftstrafe wegen Kindesmissbrauchs und des Besitzes kinderpornografischer Schriften abgesessen - und musste entlassen werden, obwohl in Schleswig-Holstein die Haftstrafe wegen des Drogendeliktes anstand.

Grund dafür sind die komplizierten juristischen Verflechtungen zwischen den Behörden in Deutschland und Portugal. Denn B. war 2017 wegen Kindesmissbrauchs nach Deutschland ausgeliefert worden. Um ihn wegen der Drogensache festsetzen zu können, war die Genehmigung eines portugiesischen Gerichts nötig, doch die zuständige Staatsanwaltschaft Flensburg stellte den Antrag zu spät.

Die dortige Oberstaatsanwältin erklärte inzwischen jedoch, dass ihre Behörde niemals in die Ermittlungen zum Fall Maddie eingebunden gewesen sei. Die Strafe wegen Drogenhandels sei ursprünglich zur Bewährung ausgesetzt worden. Diese Bewährung zu widerrufen, habe sich wegen der vorgeschriebenen juristischen Vorgehensweise in die Länge gezogen und sei bis zur Entlassung aus der Haft in Wolfenbüttel nicht erreichbar gewesen.

Demnächst hat B. in Kiel zwei Drittel seiner Strafe abgesessen. Einen Antrag auf Haftverschonung hat er bereits gestellt. Über den ist noch nicht entschieden. In Freiheit würde der im Fall Maddie Tatverdächtige aber voraussichtlich ohnehin nicht kommen. Denn gegen B. gibt es noch ein weiteres Urteil wegen eines schweren Verbrechens. In Braunschweig wurde er Ende vergangenen Jahres wegen der Vergewaltigung einer 72-Jährigen verurteilt. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Nachdem der Mordverdacht gegen B. öffentlich wurde, sind Hunderte Hinweise bei den Behörden in Deutschland, Großbritannien und Portugal eingegangen. Ermittler prüfen seitdem auch Verbindungen zu weiteren Cold Cases, lange zurückliegenden, bisher ungeklärten Verbrechen an Kindern. Darunter sind die der seinerzeit fünfjährigen Inga, die seit 2015 in Sachsen-Anhalt vermisst wird, und der 1996 im Alter von 16 Jahren an der belgischen Küste ermordeten Carola. Der Guardian berichtet außerdem von einer Irin, die 2004 im portugiesischen Süden vergewaltigt wurde. Keinen Zusammenhang gibt es offenbar zum Mysterium eines 1996 ebenfalls in Portugal verschwundenen deutschen Jungen.

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