Lügde-Prozess:Verteidiger beantragt zwölf Jahre Haft für Andreas V.

  • Im Lügde-Prozess hat der Verteidiger von Andreas V. eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren beantragt.
  • Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen 14 Jahre Haft gefordert.
  • Andreas V. und Mario S. hatten beide bereits am ersten Verhandlungstag gestanden.
  • Ihnen wird vorgeworfen, in mehreren hundert Fällen Kinder sexuell missbraucht zu haben.
  • Vor dem Gericht haben am Freitag in Detmold rund 50 Missbrauchsopfer demonstriert.

Am letzten Verhandlungstag im Lügde-Prozess haben am Freitag in Detmold rund 50 Missbrauchsopfer demonstriert. In einem Schweigemarsch zogen sie vom Markplatz der lippischen Kreisstadt zum Landgericht, wo Andreas V. und Mario S. des vielfachen Kindesmissbrauchs angeklagt sind. Die Demonstranten forderten, die Verjährung von sexuellem Missbrauch aufzuheben. Gleichzeitig verlangten sie eine lebenslange Überwachung verurteilter Täter. "Es gibt keine Einmal-Täter", sagte der Initiator der Demonstration, Markus Diegmann, der selbst im Kindesalter Opfer von Missbrauch wurde.

Im Gerichtsgebäude hat der Verteidiger des angeklagten Dauercampers Andreas V. derweil eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren beantragt. Zum Thema Sicherungsverwahrung habe er sich nicht geäußert, sagte Verteidiger Johannes Salmen vor Journalisten am Freitag nach Abschluss seines Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Vertreter des zweiten Angeklagten, Mario S., stellte keinen konkreten Strafantrag vor dem Landgericht Detmold. Er habe angesichts des Geständnisses seines Mandanten um ein "möglichst großes vertretbares Entgegenkommen" gebeten, berichtete Jürgen Bogner. Der Verteidiger rechnet mit einem Urteil, "bei dem wir uns im zweistelligen Bereich bewegen werden."

Der 56-jährige Andreas V. und Mario S., 34 Jahre alt, hatten beide bereits am ersten Verhandlungstag Ende Juni gestanden. Ihnen wird vorgeworfen, über viele Jahre hinweg vor allem auf einem Campingplatz im nordrhein-westfälischen Lügde an der Grenze zu Niedersachen in mehreren hundert Fällen Jungen und Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Verteidiger Salmen sagte, er halte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren für angemessen, da sein Mandant mit seinem frühen Geständnis Opfern erspart habe, vor Gericht als Zeugen auszusagen.

"Das Geständnis zeigt auch, dass er sich mit den Taten auseinandergesetzt hat", betonte Salmen. Andreas V. habe sich dem Prozess auch trotz seiner zwischenzeitlichen Gürtelrose-Erkrankung weiter gestellt. Er habe seinem Mandanten deutlich gemacht, dass Sicherungsverwahrung für ihn "im Raum steht". Verteidiger Bogner sagte, er gehe davon aus, dass beide Angeklagten im Anschluss an ihre Haftstrafen in Sicherungsverwahrung kommen werden. Das heißt, dass sie zunächst unbegrenzt in Haft bleiben - bis sie irgendwann gegebenenfalls nicht mehr als Gefahr für die Öffentlichkeit gelten.

Die Angeklagten blieben stumm

Am 5. September will die Vorsitzende Richterin Anke Grudda das Urteil verkünden. Die Staatsanwaltschaft hatte für Andreas V. 14 Jahre Haft und für Mario S. zwölf Jahre und sechs Monate gefordert - und im Anschluss Sicherungsverwahrung für beide Männer. Dabei wurden die Geständnisse strafmildernd berücksichtigt und ebenso die Tatsache, dass die beiden Angeklagten nicht vorbestraft sind.

Die Psychiaterin Martina Miller hatte Andreas V. aus Lügde und Mario S. aus Steinheim als voll schuldfähig eingestuft. Beiden bescheinigte sie eine "tief verwurzelte Neigung" für den Missbrauch von Kindern. Es sei von einer hohen Rückfallgefahr auszugehen. Andreas V. werden fast 300 Straftaten, Mario S. etwa 160 Straftaten vorgeworfen, darunter auch Vergewaltigungen. Viele Gewalttaten filmten die Männer der Anklage zufolge. Ihre jüngsten Opfer waren im Kindergartenalter.

Am letzten Verhandlungstag ließen beide Angeklagten die Gelegenheit zu einem letzten Wort ungenutzt, blieben stumm. Nebenklage-Vertreter beantragen in ihren Schlussworten zum Teil Strafen, die über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinausgingen.

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