Süddeutsche Zeitung

Missbrauchsfall in Lügde:Zufälle mit Nachgeschmack

Der Sonderermittler im Missbrauchs- und Polizeiskandal in Lügde stößt auf einen Beamten, der wegen Kinderpornografie verurteilt wurde. Wieso ist er immer noch im Dienst?

Von Jana Stegemann, Düsseldorf, und Christoph von Eichhorn

Während der Dauercamper Andreas V. zwar schon jahrelang, aber noch von der Polizei unbehelligt Kinder auf einem Campingplatz im ostwestfälischen Lügde sexuell missbraucht haben soll, wurde etwa 80 Kilometer entfernt ein Polizist für die Beschaffung und den Besitz von kinderpornografischen Bildern schuldig gesprochen. Darauf ist nun, sieben Jahre später, der Sonderermittler zum Polizei- und Missbrauchsskandal in Lügde gestoßen. Es handelt sich wohl um einen Zufall, auch wenn bei der Vielzahl von ungewöhnlichen Ereignissen kaum einer mehr an Zufälle glauben mag.

Erwischt worden war der Mann im Frühjahr 2011 von den eigenen Kollegen. Er hatte zu einer Schicht seinen privaten Laptop zum Nachtdienst mitgebracht, um gemeinsam mit anderen Polizisten darauf Filme anzuschauen. Als der Mann jedoch eilig zu einem Einsatz musste, ließ er seinen Computer eingeschaltet. Ein Kollege wurde durch ein Symbol auf dem Desktop alarmiert - und fand Dateien mit kinderpornografischen Fotos, er informierte seinen Vorgesetzten. Bei einer Durchsuchung der Privatwohnung des Polizisten fanden sich mehr als 3000 Fotos mit kinderpornografischen Inhalten, außerdem weitere Datenträger.

Im Juni 2012 verurteilt das Amtsgericht Bielefeld den damals 34-jährigen Polizeikommissar aus Schloß Holte-Stukenbrock zu einer Geldstrafe von 3200 Euro. Sein Arbeitgeber möchte den Mann danach so schnell wie möglich loswerden, doch so einfach ist es nicht - trotz der rechtskräftigen Verurteilung. Nur bei einer Strafe ab zwölf Monaten wäre der Beamte qua Gesetz direkt entlassen gewesen. Und so landet sein Fall noch vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Die Richter halten eine Degradierung des Polizisten für ausreichend.

Das ist zwar die zweitschwerste Maßnahme, die in so einem Fall angewendet werden kann, ist jedoch für den einschlägig vorbestraften Mann nur mit finanziellen Einbußen verbunden. Bis zu diesem Zeitpunkt arbeitete er etwa zehn Jahre bei der Kreispolizei Gütersloh, nach seiner Verurteilung wird er 2015 in die Kreispolizei Lippe versetzt.

Hintergrund

Läuft gegen einen Polizisten ein Strafverfahren, so setzt das auch ein Disziplinarverfahren in Gang - dieses ruht jedoch, bis die Strafverfolgung abgeschlossen ist. Wird der Polizist in der Strafsache zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten oder mehr verurteilt, so wird er damit auch aus dem Dienst entfernt. Damit ist dann auch das Disziplinarverfahren hinfällig.

Fällt die Strafe dagegen milder aus, wird das Disziplinarverfahren wieder aufgenommen - so war es auch im Fall des Polizeibeamten in Lippe, gegen den wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material ermittelt wurde. Unter anderem kann ein Disziplinarverfahren dann mit einer Gehaltskürzung, einer Degradierung oder ebenfalls mit Entlassung enden.

Sieben Jahre später stößt der Sonderermittler im Fall Lügde, Ingo Wünsch, auf den Fall des verurteilten Polizisten. Kriminaldirektor Wünsch ermittelt auf Anweisung von Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU), nachdem bekannt wurde, dass zwei wichtige Asservate im Missbrauchsfall aus Räumlichkeiten der damals ermittelnden Polizei in Detmold verschwunden waren: ein Alukoffer und eine Mappe mit 155 DVDs und CDs aus dem Wohnwagen des hauptverdächtigen Dauercampers.

Die Ermittlungen in einem der größten Missbrauchsfälle des Landes sind zu diesem Zeitpunkt schon geprägt von "Behördenversagen an allen Ecken und Kanten", wie Reul es selbst öffentlich zusammenfasst. "Ich bin fassungslos", sagt der Minister seitdem häufiger im Zusammenhang mit Ermittlungspannen und Versäumnissen "meiner geliebten Polizei" im Fall Lügde. Suspendiert worden sind da bereits der Kripochef und der Polizeidirektor von Lippe.

Am 27. Februar, einen Tag nach einer Sondersitzung im Landtag, wird Reul von Wünsch über den Fall des verurteilten Polizisten informiert. Reul bittet den Sonderermittler nun, nach weiteren Sexualdelikten innerhalb der Behörde zu suchen. Die Vergangenheit aller Polizisten wird überprüft. Und Wünsch findet noch mehr: Ein weiterer Beamter hatte 2011 in seinem privaten Badezimmer heimlich eine Videokamera installiert. Ein anderer Polizei-Ausbilder belästigte 2013 eine Kommissaranwärterin. Beide Männer sind weiter im Dienst. In beiden Fällen seien aber damals Ermittlungs- und Disziplinarverfahren eingeleitet worden, sagt ein Sprecher des NRW-Innenministeriums auf SZ-Anfrage. Zuerst hatte der Kölner Stadtanzeiger über die drei Fälle berichtet.

Bis heute gebe es keine Hinweise, dass die beiden Männer oder der verurteilte Polizist etwas mit dem Fall Lügde zu tun hätten, so der Sprecher. Ob der Polizist in früherer Zeit Verbindungen zu dem Fall hatte, müsse die zuständige Staatsanwaltschaft in Detmold prüfen.

Im NRW-Innenministerium sei man sich bewusst, dass "diese Zufälle" im Kontext einen Nachgeschmack hätten. "Aber für uns sind die Fälle juristisch abgeschlossen", betont der Sprecher. Daher gebe man über den jetzigen Einsatzort und das Tätigkeitsfeld des verurteilten Polizisten keine Auskunft, auch aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen. Der Polizist habe sich seit seiner Verurteilung nichts mehr zuschulden kommen lassen, heißt es.

Doch eine Frage bleibt: Wieso arbeitet ein wegen der Beschaffung und des Besitzes von Kinderpornografie verurteilter Mann weiter als Polizist? Laut Michael Mertens, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW, ist es nicht unüblich, dass zwischen Behörde und Disziplinargericht unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen - auch wenn die Kammer stets abwägen müsse, ob eine zu milde Entscheidung einen Vertrauensverlust der Öffentlichkeit in die Polizei zur Folge haben könne.

"Hier hat die Behörde dem Beamten komplett das Vertrauen entzogen und die Entlassung gefordert", sagt Mertens zu dem Fall des verurteilten Polizisten. "Dann ist der Beamte vor die Disziplinarkammer gezogen, und diese hat entschieden, dass eine Degradierung ausreichend ist."

Verfehlungen der Polizei im Fall Lügde wie den Verlust wichtiger Beweismittel müsse der Sonderermittler "schonungslos aufklären und ausermitteln", sagt Mertens. "Da ist es nachvollziehbar, dass man Beamte durchleuchtet." Andernfalls drohe ein weiterer Vertrauensverlust in die Behörden. Laut Mertens gibt es keine Statistiken, wie viele Polizisten in Deutschland vorbestraft sind. "Ein Spiegelbild der Gesellschaft sind wir hoffentlich nicht. Aber auch wir sind nicht frei von Straftaten."

Zur Vertrauensbildung im Fall Lügde dürften die neuen Erkenntnisse des Sonderermittlers jedenfalls nicht beitragen.

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