Lübeck (dpa/lno) - Der Fall hat hohe Wellen geschlagen. Wiederholt soll ein Polizist und damaliger Polizeigewerkschafter Interna an einen Reporter durchgestochen haben. Seit Montag muss sich Thomas Nommensen wegen Verdacht des Geheimnisverrats vor dem Landgericht Lübeck verantworten - als Beamter, Gewerkschafter und als Mitglied des Hauptpersonalrats. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 54-Jährigen in zwei gemeinsam verhandelten Anklagen 16 Fälle des Durchstechens von Informationen über Einsätze und aus Datenbanken, Fotos, und vertrauliche Dokumente an einen Reporter und andere vor.
„Ihm ging es allein um die Skandalisierung von ihm empfundener Missstände bei den Ermittlungsbehörden“, sagte Oberstaatsanwalt Henning Hadeler. Durch das Durchstechen habe der Angeklagte polizeiliches Vorgehen gefährdet. Die von ihm weitergegebenen Infos seien auch geeignet gewesen, Polizei und Staatsanwaltschaft in der Öffentlichkeit schlecht rüberkommen zu lassen.
Der Gewerkschafter und der Journalist hatten sich laut Staatsanwaltschaft im Sommer 2017 kennengelernt und Freundschaft geschlossen. In der Folge habe Nommensen für den Reporter als externer Rechercheur fungiert, bei Einsätzen zum Teil eine Art Liveticker geliefert. Einmal habe Nommensen dem Reporter geschrieben: Seit wann kriegst Du von mir Fake News? Also reinhauen. Beide hätten gemeinsame Sache gemacht (War doch wieder ein großer Spaß unser heutiges Projekt.) Der Reporter habe dem Angeklagten auch Entwürfe seiner Artikel geschickt. Ziel sei es auch gewesen, die von dem Beamten verhasste Polizeiführung schlecht dastehen zu lassen. Knapp zwei Stunden dauerte die Anklageverlesung, immer wieder zitierten die Staatsanwälte auch herabwürdigende Äußerungen über Führungskräfte (weibliche Despotin).
Verteidiger Michael Gubitz kündigte an, dass sich sein Mandant ausführlich äußern werde. Der Staatsanwaltschaft warf er aggressive Pressearbeit vor. Es sei offensichtlich darum gegangen, den Beamten in der Öffentlichkeit bloßzustellen. Gezielt seien Infos durchgestochen worden.
Es habe „gravierende Rechtsverstöße“ gegeben, sagte Gubitz. Die Anklagen beruhen aus Sicht der Verteidigung auf recht fragwürdigen Grundlagen. Bei einer Durchsuchung hatte die Staatsanwaltschaft im August 2019 das Mobiltelefon des Polizisten sichergestellt. Darauf fanden Ermittler umfangreiche WhatsApp-Protokolle und Mail-Verkehr. Es habe sich jedoch um eine gezielte Suche nach Zufallsfunden gehandelt, so gewonnene Erkenntnisse seien nicht verwertbar, sagte der Verteidiger.
Die Staatsanwaltschaft wies die „einseitigen und unberechtigten Vorwürfe“ des Verteidigers zurück. Keinesfalls sei sämtliche Kommunikation des Angeklagten auf dessen Geräten ausgewertet worden. Zudem sei Nommensen selbst am Tag nach der Durchsuchung am Rande einer Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses vor die Presse getreten.
Die Auswertung der Chats spielte auch beim Aus des CDU-Politikers Hans-Joachim Grote als Innenminister in Schleswig-Holstein im Frühjahr 2020 eine entscheidende Rolle. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) begründete die Trennung mit einem Vertrauensverlust, weil er sich von ihm falsch über dessen Kommunikation mit dem Polizisten und einem Journalisten informiert fühlte. Grote bestritt die Vorwürfe.
In den anderen Fällen geht es um ein Foto und Details zu einem Polizeieinsatz an Weihnachten 2018 im Lübecker Gefängnis, Daten zu Straftaten im Bereich der Landesunterkunft für Flüchtlinge in Boostedt und auch um einen als Verschlusssache eingestuften Bericht. Der Angeklagte soll drei als Verschlusssache eingestufte Kapitel des sogenannten Buß-Berichts weitergegeben zu haben. Ex-Innenminister Klaus Buß (SPD) hat vor Jahren als Sonderermittler medial erhobene Vorwürfe gegen die Polizei in Bezug auf frühere Ermittlungen gegen Rocker untersucht. Es ging um Vorwürfe der Aktenmanipulation und Unterdrückung von Beweismitteln sowie Mobbing gegen Ermittler.
Einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die Richter wies das Gericht als unzulässig zurück. Der Prozess wird am Montag (9.30 Uhr) fortgesetzt. Ein Urteil könnte Anfang Juli fallen.
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