Lübcke-Prozess:Nur der Hass ist echt

Urteilsverkündung im Mordfall Lübcke

Vor der Urteilsverkündung am Donnerstag: Der Angeklagte Stephan Ernst und sein Anwalt Mustafa Kaplan (links).

(Foto: Kai Pfaffenbach / dpa)

Der Mörder von Walter Lübcke bekommt zwar die Höchststrafe, aber trotzdem enttäuscht das Gericht die Erwartungen. Über einen Prozess mit vielen Lügen und wenig Wahrheit.

Von Annette Ramelsberger

Die Witwe von Walter Lübcke steht da, sie weiß, dass das Urteil nicht so kommen wird, wie sie es sich erhofft. Lübckes große Söhne stehen da. Sie schauen den beiden Angeklagten in die Augen, als könnten sie in den Minuten vor dem Urteil noch etwas aus ihnen herauszwingen, irgendetwas, das ihnen hilft. Hinter ihnen steht Ahmed I., ein junger Iraker. Ein Radfahrer hatte ihm im Januar 2016 aus dem Nichts heraus ein Messer in den Rücken gerammt, mit Folgen bis heute. Die Anklage ist überzeugt davon: Es war der Neonazi Stephan Ernst, der Mann, der auch den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke getötet hat. Ahmed I. will, dass der Mann da drüben auf der Anklagebank endlich verurteilt wird. Und trotzdem ahnt er, so wie er sich das wünscht, wird es nicht ausgehen.

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