Ludwigsburg:Zwei Unbeteiligte sterben nach mutmaßlichem Autorennen – ein Fahrer flüchtig

Lesezeit: 2 Min.

Die beiden unbeteiligten Frauen starben an der Unfallstelle. (Foto: Andreas Rometsch/dpa)

In Ludwigsburg fahren zwei Autos mutmaßlich viel zu schnell Richtung Autobahn – dann kommt es zum Crash mit einem unbeteiligten Wagen. Zwei Frauen sterben, einer der Fahrer ist weiter auf der Flucht.

Nach einem mutmaßlichen Autorennen in Ludwigsburg bei Stuttgart mit zwei toten Frauen ist der Fahrer des zweiten beteiligten Fahrzeugs weiter flüchtig. „Er wurde noch nicht festgenommen“, sagte ein Polizeisprecher am Morgen. Weitere Angaben machte er nicht. Viele Fragen seien noch offen. Ein beteiligter Fahrer war schon am Abend festgenommen worden. Er sitzt mittlerweile in Untersuchungshaft.

Die Stadt Ludwigsburg zeigte sich entsetzt und fassungslos. „Diese Tat ist furchtbar. Wir sind alle bestürzt. Wie können Menschen so gewissenlos sein?“, sagte Oberbürgermeister Matthias Knecht in einer Stellungnahme. „Wir sind tief erschüttert und wütend über diese fürchterliche Straftat, die den sinnlosen Tod zweier unbeteiligter Menschen verursacht hat.“ Am Unfallort legte Knecht einen Strauß als Zeichen der Anteilnahme nieder.

Zwei unbeteiligte junge Frauen sterben

Nach ersten Erkenntnissen der Polizei biegt das Auto, in dem die zwei jungen Frauen sitzen, gegen 20 Uhr von einer Tankstelle auf die Straße ein und gerät dort in ein mutmaßliches illegales Autorennen. Zwei Autos fahren laut Polizei mit womöglich viel zu hoher Geschwindigkeit von der Innenstadt in Richtung Autobahnanschlussstelle Ludwigsburg-Süd. Ein Fahrer prallt mit seinem schwarzen Oberklasse-Mercedes in das Fahrzeug der beiden jungen Frauen.

Durch die Kollision wird ihr Auto laut Polizei von der Fahrbahn geschleudert und zwischen zwei Bäumen eingeklemmt. Auf Bildern von der Unfallstelle ist ein auf der Seite liegendes Auto zu sehen. Der Wagen ist vor allem auf der Fahrerseite komplett zerstört, das Dach haben offenbar Rettungskräfte abgetrennt. Die 23 Jahre alte Fahrerin und ihre 22-jährige Beifahrerin werden in dem Wrack eingeklemmt und müssen von Einsatzkräften befreit werden. Sie sind so schwer verletzt, dass sie beide noch an der Unfallstelle sterben.Der Fahrer des Unfallwagens wird leicht verletzt und kommt zur Überwachung in ein Krankenhaus. Der 32-Jährige wird auf Anordnung der Staatsanwaltschaft vorläufig festgenommen, seinen Führerschein beschlagnahmen die Beamten. Ein Haftrichter beim Amtsgericht Stuttgart erlässt später Haftbefehl gegen ihn, ihm wird die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge in zwei Fällen vorgeworfen.

Der Fahrer oder die Fahrerin des zweiten Autos ist auch am Tag danach noch immer unbekannt und auf der Flucht. Das Auto, einen schwarzen Mercedes, entdecken die Ermittler in der Nähe des Unfallortes. „Insassen waren nicht vor Ort“, heißt es in einer Mitteilung.

Ein Passant habe mit seinem Handy die beteiligten Autos noch während der Unfallaufnahme fotografiert und auch verletzte Personen aufgenommen, teilte die Polizei mit. Gegen den 64 Jahre alten Mann wurde Anzeige erstattet.

Illegale Autorennen werden als Straftat gewertet

Die mehrspurige Straße, auf der der Unfall geschah, sei bisher kein Unfallschwerpunkt gewesen, heißt es in einer Stellungnahme der Stadt. Verstöße gegen die erlaubte Geschwindigkeit gebe es dort immer wieder, diese seien jedoch nicht überdurchschnittlich. Pro Tag seien dort rund 40 000 Fahrzeuge unterwegs.

Wenn Menschen mit ihren Fahrzeugen im Straßenverkehr ein Rennen fahren, kommen immer wieder Unbeteiligte zu Schaden. Besonders bekannt ist ein Fall aus dem Jahr 2016, wo sich auf dem Kurfürstendamm in Berlin zwei Männer ein Rennen geliefert hatten, bei dem ein unbeteiligter Mann starb. Ein Fahrer wurde danach wegen Mordes und der zweite Raser wegen versuchten Mordes verurteilt. Aber auch alleine für die Teilnahme an Rennen drohen empfindliche Strafen.

Seit Oktober 2017 gelten illegale Autorennen als Straftat. Seitdem kann schon die Teilnahme mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Werden auch Menschen gefährdet, reicht der Strafrahmen sogar bis zu fünf Jahren Haft. Kommt ein Mensch dabei ums Leben oder wird schwer verletzt, sieht das Gesetz eine Strafe von bis zu zehn Jahren Haft vor. Strafbar ist auch ein „Rennen gegen sich selbst“.

© SZ/dpa/hub - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Tödliche Verkehrsunfälle
:Wann sind Autoraser Mörder?

In Neuruppin steht ein junger Mann vor Gericht, der mit seinem 510-PS-Wagen zwei Frauen totfuhr. Er wäre nicht der erste Raser, der wegen Mordes verurteilt wird.

SZ PlusVon Wolfgang Janisch

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: