Süddeutsche Zeitung

"Loverboy"-Prozess:21-Jähriger wegen Zuhälterei zu zwei Jahren Haft verurteilt

Mit Lügen soll er Frauen zur Prostitution gebracht haben. Die nun verhängten zwei Jahre Gefängnis sind eine Jugendstrafe.

Im sogenannten Loverboy-Prozess hat das Landgericht Stuttgart einen 21-Jährigen wegen schweren Menschenhandels und Zuhälterei zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Mann hat nach Auffassung der Richter Frauen in zwei Fällen mit der "Loverboy"-Masche zur Prostitution gedrängt. Dabei hat er ihnen zunächst die große Liebe und dann Geldprobleme vorgespielt. Um ihm zu helfen, gingen die Frauen anschaffen.

Zwei mitangeklagte 27-jährige Prostituierte, die den jungen Mann nach Erkenntnissen der Richter unterstützt haben, erhielten eine Strafe von zwei Jahren und vier Monaten beziehungsweise einem Jahr und zehn Monate. Unter "Loverboys" werden Männer verstanden, die junge Frauen oder Mädchen durch Zuwendung emotional an sich binden und sie dann ausnutzen.

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