Wenn Einbrechern ein spektakulärer Coup gelingt, bei dem Goldmünzen, Diamanten oder eben, wie nun im Louvre in Paris, wertvolle Schmuckstücke gestohlen werden, dann wird die Tat medial mit großer Zuverlässigkeit als „Raub“ tituliert. Schwer zu sagen, wo das herkommt, womöglich hat das Kinogenre der großen und eleganten Einbrüche hier den Ton gesetzt. Aufsehenerregende Taten werden gern sprachlich aufgewertet, und Raub klingt nun mal schmissiger als Diebstahl. Juristisch betrachtet, ist das trotzdem in den meisten Fällen falsch. Raub, so steht es in Paragraf 249 Strafgesetzbuch, ist ein Diebstahl, begangen „mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben“. Wenn beispielsweise ein Wächter niedergeschlagen oder mindestens mit vorgehaltener Pistole bedroht wird. Was im Louvre geschehen ist, wäre nach deutschem Recht ein Grenzfall - da kommt es auf die Details an: Möglicherweise war es eine gravierende Form des Diebstahls unter Mitführung eines „gefährlichen Werkzeugs“. Aber wenn die Bedrohung der Museumsaufseher mit einer Fräse zu massiv war, kann es wirklich ein Raub gewesen sein.
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Wenn Täter Sachen entwenden, ohne Gewalt anzuwenden. Ob es nun Diebstahl war im Louvre oder Raub, das ist noch ungewiss.
Von Wolfgang Janisch
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