Prozess:Zweieinhalb Jahre Jugendstrafe nach Kampfhundeattacke

Lesezeit: 2 min

Die beiden Hunde, die im Juni einen Jugendlichen in Leimen schwer verletzt haben, sind American Staffordshire Terrier und gelten damit als Kampfhunde. (Foto: Peter Förster/dpa)
  • Ein Gericht in Heidelberg hat einen 17-Jährigen zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt.
  • Er hatte zwei Kampfhunde geführt, die an Pfingsten einen 16-Jährigen schwer verletzt hatten. Neben ihm waren noch zwei weitere junge Männer angeklagt.
  • Die Männer haben sich vor Gericht bei ihrem Opfer entschuldigt.

Im Prozess um die Attacke zweier Kampfhunde auf einen Teenager hat das Landgericht Heidelberg den 17 Jahre alten Hauptangeklagten zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Das Gericht sah es am Montag als erwiesen an, dass er am Pfingstsonntag auf einem Feld bei Leimen (Rhein-Neckar-Kreis) die zwei American Staffordshire Terrier auf einen radelnden Jungen gehetzt hatte. Der 22-jährige Hundehalter, der seinem minderjährigen Bruder entgegen den Vorschriften die Hunde überlassen hatte, wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt - ebenso wie der 22 Jahre alte Begleiter des Hauptangeklagten.

Als die beiden auf das spätere Opfer trafen, sollen sie sich von dem Jungen provoziert gefühlt und beschlossen haben, ihm eine Lektion zu erteilen und die Hunde auf ihn zu hetzen. Der 17-Jährige soll die Tiere dabei mit Aussagen wie "Fass" und "Greif" angestachelt haben. Seinem 22-Jährigen Begleiter, der einen der unangeleinten Hunde am Halsband festhielt, soll er dazu aufgefordert haben, das Tier loszulassen.

Prozess
:Entschuldigung für Kampfhundeattacke

Sie fühlten sich provoziert: Zwei junge Männer haben Kampfhunde auf einen Teenager gehetzt. Der 15-Jährige wurde schwer verletzt. Nun müssen sich die Männer vor dem Landgericht Heidelberg verantworten.

Der 17-Jährige räumte vor Gericht ein, im Umgang mit den Hunden leichtsinnig und unerfahren gewesen zu sein. Von einer Maulkorbpflicht habe er nicht gewusst, die Aufforderung seines älteren Bruders - dem Hundehalter - die Tiere anzuleinen, habe er ignoriert. Er habe dem Jugendlichen bei der Begegnung auf dem Feldweg nur Angst machen wollen.

Eine schmale Narbe am Hinterkopf

Der 17-jährige Hundeführer sagte: "Ich rechnete damit, dass was passiert, dachte aber, Kontrolle wäre noch möglich." Er habe maximal einen "Kratzer" erwartet. Ihm setze der Vorfall heute noch zu: "Ich bekomme bis heute die Bilder nicht mehr los." Das Opfer, der Cousin seines besten Freundes, bat er vor Gericht um Verzeihung. Dieser antwortete gefasst: "Ich nehme an."

Auch der ältere Bruder entschuldigte sich: "Es tut mir unendlich leid." Er räumte den Vorwurf fahrlässiger Körperverletzung ein, weil er seine Kampfhunde einem Minderjährigen überlassen hatte. Denn der Hundeverordnung zufolge ist es ausschließlich Erwachsenen erlaubt, jeweils einen Kampfhund führen, der zudem gesichert sein muss, wenn er noch keine Wesensprüfung bestanden hat.

Eine schmale Narbe am Hinterkopf des 16-jährigen Opfers zeugt heute noch von dem Angriff. Im kommenden Jahr muss der Jugendliche erneut wegen des Angriffs operiert werden. Laut Staatsanwaltschaft waren die Verletzungen an Kopf, Ohrmuscheln, am Hals nah der Halsschlagader und der Blutverlust so gravierend, dass der Jugendliche sie beinahe nicht überlebt hätte. Noch heute meine er manchmal, das Kratzen von Hundenägeln zu hören.

Der 22-jährige Hundehalter wurde neben seiner Bewährungsstrafe auch zu einer Zahlung von 5000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer verurteilt. Wie die Rhein-Neckar-Zeitung schreibt, hatte seine Familie zuvor bereits 10 000 Euro an den Jungen gezahlt.

© SZ.de/dpa/jael - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusEthik
:Die Grenze zwischen Mensch und Tier

Hunde und Katzen werden verwöhnt, Kühe und Schweine leiden: Die Deutschen haben ein schräges Verhältnis zu Tieren. Zeit für ein paar unbequeme Wahrheiten.

Essay von Matthias Drobinski

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: