Lebenslage Haftstrafe bestätigt:Terrorist Carlos muss mindestens 18 Jahre ins Gefängnis

Eine Gerichtszeichnung zeigt Carlos.

Eine Gerichtszeichnung zeigt Carlos.

(Foto: AFP)

Schuldig gesprochen für vier Anschläge mit elf Toten in den Jahren 1982 und 1983: Ein Berufungsgericht bestätigt ein früheres Urteil gegen den Terroristen Carlos. Der selbsternannte "Berufsrevolutionär" muss mindestens 18 Jahre hinter Gitter.

Ein Berufungsgericht in Paris hat am Mittwoch eine lebenslange Haftstrafe mit einer Mindesthaftdauer von 18 Jahren für den Terroristen Carlos bestätigt. Der 63-jährige Venezolaner, der mit wirklichem Namen Ilich Ramírez Sánchez heißt, wurde wie in erster Instanz für schuldig befunden, in den 1980er Jahren vier Anschläge in Frankreich mit insgesamt elf Toten und 150 Verletzten verübt zu haben.

Das Berufungsgericht folgte nun dem Urteil vom Dezember 2011, gegen das Carlos in Berufung gegangen war, und bestätigte das höchstmögliche Strafmaß. Die mitangeklagte 70-jährige Deutsche Christa Fröhlich wurde wie schon in erster Instanz freigesprochen. Sie war während des Berufungsprozesses nicht vor Gericht erschienen.

Carlos musste sich vor dem Gericht wegen vier Anschlägen auf Schnellzüge, einen Bahnhof und eine Zeitungsredaktion in Frankreich in den Jahren 1982 und 1983 verantworten. Laut Anklage wollte der selbsternannte "Berufsrevolutionär" mit den Anschlägen seine deutsche Freundin Magdalena Kopp und den Schweizer Bruno Breguet freipressen.

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