Landtag:Streit um Spitzenamt: Opposition wird U-Ausschuss beantragen

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NRW-Justizminister Benjamin Limbach spricht bei einer Pressekonferenz. (Foto: David Young/dpa/Archivbild)

Der Streit um den Präsidentenposten am NRW-Oberverwaltungsgericht zieht sich seit Monaten. Die Landtagsopposition will nun einen Untersuchungsausschuss beantragen - im Visier ist Minister Limbach.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Opposition will die Besetzung eines der höchsten Richterämter in Nordrhein-Westfalen in einem Untersuchungsausschuss des Landtags aufarbeiten. Die Fraktionen von SPD und FDP beschlossen am Dienstag, die Einsetzung des vierten Untersuchungsausschusses in dieser Legislaturperiode zu beantragen. Der Ausschuss soll das Verfahren bei der Besetzung des Präsidentenpostens am Oberverwaltungsgericht unter die Lupe nehmen. Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen sprachen von einer Verzweiflungstat der Opposition. Damit werde das klare Urteil des Oberverwaltungsgerichts ignoriert, das ein rechtmäßiges Verfahren bescheinigt habe.

Es gehe um nicht weniger als die Glaubwürdigkeit und Integrität der Landesregierung, sagte SPD-Fraktionschef Jochen Ott. Es stehe der Verdacht im Raum, dass Parteibuch und Beziehung den Ausschlag bei der Besetzung gegeben hätten und nicht die Kompetenz der Bewerber.

Es müsse geklärt werden, ob durch Verabredungen im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen Ämter in der Justiz besetzt worden seien. Es heiße, der Untersuchungsausschuss sei das schärfste Schwert der Opposition, sagte Ott. „Wir ziehen es aus purer Notwehr, weil wir auf viele Fragen seit Langem keine Antworten oder Informationen nur scheibchenweise bekommen haben. „Mit dieser Salami-Taktik ist jetzt Schluss.“

Bewerber seien aufgefordert worden, ihre Bewerbung zu überdenken oder zurückzuziehen, sagte FDP-Fraktionschef Henning Höne. „Wir haben jüngst auch gelernt, dass Bundestagsabgeordnete der CDU auf einmal Teil des Verfahrens waren. Wie die an Personalakten in Personalauswahlverfahren des Landes Nordrhein-Westfalen kommen, ist ein eigener Skandal für sich.“

„Ein Neustart ohne personellen Wechsel an der Spitze des Justizministeriums ist für mich nicht vorstellbar“, sagte Höne. Es sei ein Bild von Intransparenz und politischer Einflussnahme entstanden. „Es muss jetzt klargestellt werden, ob die Grenze zwischen Recht und Vetternwirtschaft hier in Nordrhein-Westfalen bei dieser Besetzung überschritten und verwischt wurde.“ Die Frage sei auch, ob das Auswahlsystem verändert werden sollte, um solche Eindrücke künftig zu vermeiden.

„Das Oberverwaltungsgericht NRW hat kürzlich das Vorgehen der Landesregierung in vollem Umfang bestätigt“, erklärte Dagmar Hanses, rechtspolitische Sprecherin der Grünen. „SPD und FDP versuchen trotzdem weiter mit allen Mitteln, einen nicht geschehenen Skandal herbeizureden.“ Das sei eine leicht durchschaubare Verzweiflungstat der Opposition. Dabei nähmen SPD und FDP in Kauf, dass das Vertrauen der Menschen in Politik und Staat Schaden nehme.

Immer wieder hätten SPD und FDP die Besetzung des Präsidentenpostens zu skandalisieren versucht, sagte Angela Erwin, rechtspolitische Sprecherin der CDU. Das klare Urteil des Oberverwaltungsgerichts habe die Opposition nicht auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt. Es dränge sich der Verdacht reiner parteipolitischer Instrumentalisierung auf. Das unterminiere das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat.

Über den Antrag der Opposition soll bereits in der kommenden Woche im Parlament abgestimmt werden. Im Visier steht NRW-Justizminister Benjamin Limbach. Der Grünen-Politiker war durch die erstinstanzlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Münster und Düsseldorf, in denen deutliche Kritik am Besetzungsverfahren enthalten war, politisch unter Druck geraten. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte dann aber die Beschwerden zweier Mitbewerber um den Posten in der nächsten Instanz als unbegründet abgewiesen.

Eine erst spät ins Verfahren eingestiegene Bewerberin hatte den Zuschlag der Landesregierung erhalten und soll neue OVG-Präsidentin werden. Ein unterlegener Bundesrichter, der sich ebenfalls auf das OVG-Präsidentenamt beworben hatte, legte daraufhin Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

Damit verzögert sich die Besetzung der seit rund drei Jahren offenen Stelle auf unbestimmte Zeit weiter. Limbach kann der von ihm ausgewählten Kandidatin weiterhin keine Ernennungsurkunde überreichen. Das Bundesverfassungsgericht muss erst prüfen, ob mit dem Auswahlverfahren gegen das Grundgesetz verstoßen wurde.

Ein Untersuchungsausschuss wird eingesetzt, wenn mindestens ein Fünftel der Landtagsabgeordneten dem zustimmen. SPD und FDP liegen mit ihrer Mandatszahl im NRW-Landtag deutlich über diesem Quorum.

© dpa-infocom, dpa:240507-99-945324/5

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