Landgericht Krefeld:Bewährungsstrafe für Heilpraktiker

Lesezeit: 1 min

Der Heilpraktiker im Landgericht Krefeld: Er wurde wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. (Foto: Henning Kaiser/dpa)

Drei Menschen starben nach der Behandlung in dem "Biologischen Krebszentrum". Die Forderung nach einem Freispruch blieb unerhört.

Das Landgericht Krefeld hat einen Heilpraktiker aus Moers wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 61-jährige Klaus R. den Tod dreier Krebspatienten verschuldet und "schwere Verletzungen seiner Sorgfaltspflicht" begangen hat.

Ein 55-jähriger Mann und eine 43-jährige Frau aus den Niederlanden sowie eine 55-jährige Belgierin starben im Juli 2016 nach einer Behandlung in der Praxis des Heilpraktikers in Brüggen-Bracht an der niederländischen Grenze. "Biologisches Krebszentrum" nannte sich die Einrichtung. Auf der Homepage versprach der Heilpraktiker eine Behandlung mit dem "aktuell besten Präparat zur Tumorbehandlung". 3-Bromopyruvat, jenes Medikament, das R. verwendete, ist arzneirechtlich nicht zugelassen. Laut einer ebenfalls auf der Homepage des Heilpraktikers veröffentlichten Preisliste kostete die Behandlung 9900 Euro und dauerte zehn Wochen.

Schlecht abgewogen

Klaus R., so das Gericht, verabreichte den schwer kranken Krebspatienten eine Überdosis des Medikaments, weil er eine für das Abwiegen von Kleinstmengen ungeeignete Waage verwendete. Außerdem habe der Heilpraktiker Medikamentenflaschen nicht ordnungsgemäß beschriftet.

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert. Der Heilpraktiker habe bei der Behandlung mit einem hochwirksamen Zellgift "alle Pflichten missachtet". Seine Verteidigerin hatte einen Freispruch beantragt. Es sei nicht nachgewiesen, dass die Therapie ihres Mandanten den Tod der Patienten verursacht habe. Diese seien schwer krebskrank gewesen und hätten die klassische Chemotherapie abgelehnt. Sie hätten gewusst, dass sie sich auf eine experimentelle Therapie einließen.

Der Fall von Klaus R. hatte eine Debatte über das Verfahren zur Zulassung von Heilpraktikern ausgelöst. Heilpraktiker durchlaufen keine geregelte Ausbildung. Allerdings benötigt jeder, der in Deutschland als Heilpraktiker arbeiten will, eine Erlaubnis der Behörden - und die gibt es erst nach bestandener Prüfung.

© SZ vom 16.07.2019 / SZ/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: