Landgericht Karlsruhe:Verbot von dm-Labels „umweltneutral“ und „klimaneutral“

Lesezeit: 1 Min.

Ein Produkt der dm Eigenmarke, auf der „Pro Climate umweltneutrales Produkt“ aufgedruckt ist. (Foto: Uli Deck/dpa)

Ein Waldprojekt in Peru macht noch keine Klimaneutralität, eine teilweise Kompensation für die Herstellung eines Produktes noch keine Umweltneutralität. Die Drogeriemarktkette dm muss Labels wechseln.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Karlsruhe (dpa) - Keine „klimaneutrale“ Flüssigseife, kein „umweltneutrales“ Spülmittel - die Drogeriemarktkette dm muss bei ihren Eigenmarken die Labels wechseln. Die Werbung mit diesen Begriffen ist nach einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe nicht zulässig. Mit beiden Bezeichnungen auf den Produkten würden bei den Verbrauchern Erwartungen geweckt, die nicht der Realität entsprechen, begründete das Gericht am Mittwoch sein Urteil (Az. 13 O 46/22 KfH).

Damit hatte eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Erfolg. Sie hatte bei einigen so etikettierten dm-Eigenprodukten unter anderem Hinweise vermisst, worin die Klima- oder Umweltneutralität genau besteht. Das sah auch das Gericht so.

Auf eine Internetseite für nähere Informationen zu verweisen, sei zwar zulässig. Der Verbraucher müsse aber auf der Verpackung diesen Hinweis erkennen können. Auch reiche nicht der Verweis auf ein Waldschutzprojekt in Peru. „Der Claim der Klimaneutralität des Produkts geht prinzipiell über das hinaus, was mittels CO2-Zertifikaten aus Waldschutz erreichbar ist“, betonte der Vorsitzende Richter Steffen Wesche.

Was den Begriff „Umweltneutralität“ angeht, rügte das Gericht einen Verstoß gegen das Irreführungsverbot. „Die Werbung ist überschießend und damit unzutreffend“, so der Richter. Die so beworbenen Produkte hätten keine ausgeglichene Umweltbilanz. Auch würden von 13 Wirkkategorien von Umweltbelastungen nur die Kategorien CO2-Emissionen, Nährstoffeintrag, Versauerung, Sommersmog und Ozonabbau erfasst.

„Das heutige Urteil gegen die Drogeriemarktkette dm ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz“, so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Er sprach von einem „wichtigen Erfolg gegen Greenwashing im Handel“. Die DUH hat mehr als 20 Unternehmen wegen der Verwendung des Etiketts „Klimaneutralität“ verklagt.

dm hat nach eigenen Angaben bereits vor Monaten entschieden, auf das Label „klimaneutral“ zu verzichten. Diese Produkte würden derzeit „abverkauft“. Die Drogeriemarktkette versteht sich als Vorreiter auf dem Weg zum umweltneutralen Unternehmen. Kerstin Erbe, die für Produktmanagement verantwortliche Geschäftsführerin, sagte: „Wir sind hier umfassend, gesamthaft und pionierhaft unterwegs.“ Wenn man Dinge in der Kommunikation optimieren könne, werde man dies auch tun. Weil dm einen umweltverträglichen Konsum ermöglichen wolle, habe das Unternehmen die Produktserie „Pro Climate“ eingeführt, die mehr als 100 Artikel umfasse. Diese würden nun das neue Siegel „umweltneutral handeln“ erhalten.

© dpa-infocom, dpa:230726-99-540634/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: