Landgericht Gera:Festnahme nach 27 Jahren - Prozessauftakt im Fall Stephanie

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Der 66-jährige Angeklagte im Schwurgerichtssaal des Landgerichtes in Gera. (Foto: Bodo Schackow/dpa)
  • Ein 66-Jähriger muss sich seit heute vor dem Landgericht im thüringischen Gera verantworten.
  • Er soll im Jahr 1991 ein junges Mädchen in Weimar entführt, vergewaltigt und von einer Brücke in den Tod gestoßen haben.
  • Die Anklage stützt sich auf DNA-Spuren. Ermittler der Sonderkommission "Altfälle" hatten den Verdächtigen als möglichen Täter identifiziert. Im März dieses Jahres kam es zur Verhaftung.

Im Mordfall Stephanie hat heute am Landgericht Gera der Prozess gegen den 66-jährigen Angeklagten begonnen.

Dem Mann wird vorgeworfen, die damals zehnjährige Stephanie am 24. August 1991 im thüringischen Weimar in sein Auto gelockt zu haben, um sie zu missbrauchen. Laut Anklage soll er ihr anschließend Beruhigungstabletten verabreicht haben und das Mädchen später lebend von der Teufelstalbrücke an der Autobahn A 4 gestoßen haben, 48 Meter in die Tiefe. Zwei Tage später wurde Stephanies Leiche gefunden, das Kind war vollständig bekleidet, nur ihre Sandalen und ihre Brille fehlten. Der Beschuldigte ließ zu Prozessbeginn durch seinen Anwalt erklären, er werde sich zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern.

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Der Angeklagte wurde erst im März 2018, also knapp 27 Jahre nach der Tat, in Berlin verhaftet. Bei der polizeilichen Vernehmung gestand er die Tat zunächst. Die Ermittler hatten bei einem DNA-Abgleich eine Übereinstimmung mit einer anderen Tat festgestellt, ebenfalls aus den Neunzigerjahren. Der nun angeklagte Mann ist wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vorbestraft und hat bereits eine mehrjährige Haftstrafe verbüßt. Er kam 2013 wieder frei.

Die zuständigen Ermittler für die neuerliche Festnahme des Mannes im Fall Stephanie gehörten zur sogenannten Sonderkommission "Altfälle", die im Oktober 2016 eingerichtet worden war, nachdem man am Fundort der Leiche von Peggy K. DNA-Spuren des NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt gefunden hatte. Obwohl sich später herausstellte, dass es sich bei der Spur um eine Verunreinigung handelte und Böhnhardt nichts mit dem Tod des Mädchens zu tun hatte, bliebt die Soko "Altfälle" bestehen.

Für das Verfahren sind noch weitere elf Verhandlungstage bis Anfang Januar angesetzt. Stephanies Mutter tritt in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Am ersten Verhandlungstag erschien sie nicht persönlich vor Gericht, sondern ließ sich von einem Anwalt vertreten. In der kommenden Woche ist sie als Zeugin geladen.

© SZ.de/AFP/dpa/mane - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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