Der Kachelmann-Prozess, der mit einem Freispruch für den 55-Jährigen endete, liegt bereits mehr als zwei Jahre zurück. Dennoch hat sich die Justiz jetzt erneut mit dem Fall beschäftigt. Es ging um eine Schadenersatzforderung des Wetterexperten an seine ehemalige Geliebte Claudia D. Die Begründung: Die Radiomoderatorin habe ihn zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt, um ihn ins Gefängnis zu bringen. Deshalb müsse sie den entstandenen Schaden - 13.000 Euro Gutachterkosten - bezahlen.
Das Landgericht Frankfurt hat die Klage des Schweizer TV-Moderators an diesem Montag abgewiesen. Er ist damit in erster Instanz gescheitert.
Claudia D. hatte Kachelmann im Februar 2010 wegen Vergewaltigung angezeigt. Im Strafverfahren sprach das Landgericht Mannheim den Angeklagten nach einem fast neun Monate langen Prozess vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. Die Mannheimer Richter hielten es jedoch nicht für erwiesen, dass Claudia D. Kachelmann absichtlich falsch beschuldigt hatte.
Anders als im Strafprozess musste Kachelmann im nun entschiedenen Zivilverfahren selbst darlegen und beweisen, dass Claudia D. bei ihren Vorwürfen die Unwahrheit gesagt hatte.