Landgericht Düsseldorf:Zwillingsbruder könnte Einbrecher entlasten

  • Ein bereits als Einbrecher verurteilter 42-Jähriger will erreichen, dass das Urteil gegen ihn aufgehoben wird. Sein Argument: Die Taten habe sein Zwillingsbruder begangen.
  • Nur ein teures Spezialgutachten kann klären, wer von beiden an den Tatorten war.

Die eineiigen Zwillinge Boris und Alexander C. stellen die Düsseldorfer Justiz vor eine nicht gerade alltägliche Aufgabe. Boris C. war vom Düsseldorfer Amtsgericht im Sommer wegen Einbruchs zu 13 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. DNA-Spuren an allen vier Tatorten waren dem 42-Jährigen zum Verhängnis geworden.

Den Beteuerungen des Angeklagten, wonach sein eineiiger Zwillingsbruder die Taten begangen habe, glaubte das Gericht nicht. Daraufhin ging der Verurteilte vor dem Landgericht Düsseldorf in Berufung.

Darum wurde das Berufungsverfahren ausgesetzt

Jetzt wurde das Verfahren ausgesetzt. Denn inzwischen hat das serbische Konsulat bestätigt, was das Amtsgericht noch als Behauptung eingestuft hatte: Der Lagerarbeiter hat tatsächlich einen eineiigen Zwillingsbruder.

Dieser lebt in Serbien und ist dort bereits wegen einer anderen Sache rechtskräftig verurteilt worden.

Ein 60 000 Euro teures Spezialgutachten

Da die DNA beider Brüder nahezu identisch ist, könnte nur ein teures Spezialgutachten klären, wer von beiden an den Tatorten war.

Ein solches Gutachten kann bundesweit nur von einem einzigen Fachinstitut durchgeführt werden - und kostet etwa 60 000 Euro. "Um einzelne Unterschiede herauszufinden, muss das komplette Erbgut beider Zwillinge analysiert werden, was sehr komplex ist", sagte ein DNA-Sachverständiger des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen einem WDR-Bericht zufolge.

Um diesen Test durchführen zu können, sei auch die Abgabe einer DNA-Probe des Bruders in Serbien notwendig, sagte Verteidiger Nicolai Mameghani. Es sei aber unwahrscheinlich, dass der Bruder freiwillig einer solchen Bitte nachkomme, so der Rechtsanwalt weiter.

Nach Angaben des Gerichts muss noch geklärt werden, ob auch eine zwangsweise DNA-Abgabe erwirkt werden kann. Nach derzeitigem Stand sei dies nicht möglich, da der Bruder in Serbien aktuell kein Tatverdächtiger sei.

Angeklagt in einem zweiten Verfahren

Wie es nun weitergeht, steht noch nicht fest. Das Landgericht muss abwägen, ob es den teuren Test veranlasst oder das Verfahren einstellt.

Fest steht aber, dass sich Boris C. noch in einem anderen Verfahren vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf verantworten muss. Dort werden ihm und drei Mitangeklagten Kreditbetrug vorgeworfen. Dieses Verfahren ist gerade erst eröffnet worden.

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